Hallo zusammen,
vielleicht eine blöde Frage, aber es geht um die Kündigungsfrist: diese hängt ab von der Beschäftigungszeit. Ich bin im gleichen Bundesland jetzt von einer Uni zu einer anderen gewechselt - summiert sich da die Beschäfigungszeit oder zählt die neue Uni hier als neuer, eigenständiger Arbeitgeber und damit wird die Beschäftigungszeit wieder auf 0 gesetzt? Das hätte dann starke Auswirkung auf meine Kündigungsfrist.
Laut https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ ... isten.html gilt: "bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber werden deren Beschäftigungszeiten zusammengezählt." - wenn der Arbeitgeber hier das Bundesland ist, dann würde ich zusammenzählen. Ich weiß nur nicht, ob das zutrifft.
Danke im Voraus.
VG
Beschäftigungszeit im TV-L
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Re: Beschäftigungszeit im TV-L
Hallo,
der Arbeitgeber ist eigentlich die Behörde, d.h. die Uni. Du kannst dich landesspezifisch einmal in der Personalabteilung oder bei der GEW beraten lassen.
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Man muß daran glauben, für eine bestimmte Sache begabt zu sein, und diese Sache muß man erreichen, koste es, was es wolle. - Marie Curie