Beschäftigungszeit im TV-L

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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puderquaste
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Beschäftigungszeit im TV-L

Beitrag von puderquaste »

Hallo zusammen,

vielleicht eine blöde Frage, aber es geht um die Kündigungsfrist: diese hängt ab von der Beschäftigungszeit. Ich bin im gleichen Bundesland jetzt von einer Uni zu einer anderen gewechselt - summiert sich da die Beschäfigungszeit oder zählt die neue Uni hier als neuer, eigenständiger Arbeitgeber und damit wird die Beschäftigungszeit wieder auf 0 gesetzt? Das hätte dann starke Auswirkung auf meine Kündigungsfrist.

Laut https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/ ... isten.html gilt: "bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber werden deren Beschäftigungszeiten zusammengezählt." - wenn der Arbeitgeber hier das Bundesland ist, dann würde ich zusammenzählen. Ich weiß nur nicht, ob das zutrifft.

Danke im Voraus.
VG
Florina
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Re: Beschäftigungszeit im TV-L

Beitrag von Florina »

Hallo,
der Arbeitgeber ist eigentlich die Behörde, d.h. die Uni. Du kannst dich landesspezifisch einmal in der Personalabteilung oder bei der GEW beraten lassen.
Man muß daran glauben, für eine bestimmte Sache begabt zu sein, und diese Sache muß man erreichen, koste es, was es wolle. - Marie Curie
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