Etymon hat geschrieben: 09.01.2024, 20:57
donkeydoeshisphd hat geschrieben: 13.12.2023, 09:53
Schließe mich Crunchy an - auf keinen Fall etwas bekanntgeben! Es kann in letzter Minute immer was schiefgehen, das man nicht vorab ausschließen kann (Konkurrenzklage mit Formfehler im Verfahren, das Ministerium hängt sich an was auf, in ein paar Bundesländern darf auch die HS-Leitung die Reihenfolge der Personen auf den Listenplätzen ändern etc. etc. etc.). Manchmal dauerts auch einfach ewig, weil das Ministerium überlastet ist.
schließt das die Beratung an der HLB mit ein? Dort wird einem eigentlich nur Beratung ermöglicht nach Ruferteilung oder Mitteilung, dass man Listenplatz 1 ist. Kann ich also dort mitteilen, dass ich aus inoffiziellen Quellen etwas weiß?
An der Hochschule, wo ich mich beworben habe, wird man aber erst zum Gespräch mit Hochschulleitung eingeladen und dann erfolgt der Ruf. Auf das Gespräch würde ich mich gerne etwas vorbereiten bzw. vor allem den Übergang zwischen aktueller und neuer Hochschule optimal gestalten.
Der HLB ist natürlich verschwiegen, dort kannst du jederzeit anfragen. Aber ggü dem AG würde ich schweigen wie ein Grab. Bzgl. Auflösungsvertrag: Den wirst du bekommen, der AG will doch niemanden bezahlen, der nicht mehr dort sein will. Davon abgesehen: In dem Moment, in dem du einen Ruf annimmst, bist du auch nicht mehr auf gute Arbeitszeugnisse angewiesen. Der AG hat wirklich keinerlei Interesse, dass du dann noch länger da bist.
Ich habe nach dem Ruf das Gespräch mit meinem Vorgesetzten in der freien Wirtschaft gesucht, einen Plan für eine sinnvolle Übergabe vorgestellt und meine Unterstützung bei der Suche nach einem Nachfolger angeboten. Auflösungsvertrag ging ohne Probleme.
Gegenbeispiel:
Ich habe einen Kollegen, bei dem das Ministerium im letzten Moment festgestellt hat, dass er noch mehr Praxis benötigt. Dadurch hat sich sein Arbeitsbeginn um ein halbes Jahr verschoben. In der Situation wollte ich nicht sein, wenn mein AG denkt, ich säße auf gepackten Koffern. Und dann kann es ja auch sein, dass jemand Klage einreicht und die erstmal geprüft wird, was auch mal ein Jahr gehen kann.