Nordisc hat geschrieben: ↑09.10.2024, 22:53
Konkurrentenklage ist der armselige Versuch sein eigenes Scheitern mit anderen Mitteln zu erzwingen.
Dieser Satz ergibt zwar von vorne bis hinten keinen Sinn, aber dennoch danke für deine Meinung.
Nordisc hat geschrieben: ↑09.10.2024, 22:53Aber hey: Nehmt es doch mal sportlich. Am Ende entscheidet der Fachbereich.
Um die Metapher weiterzuführen: Hey, war vielleicht Handspiel, aber am Ende entscheiden Ceferin, Infantino oder die Scheichs.
Ohne Metapher: Es geht hier nicht um Sportsgeist, sondern um ein integres Verfahren, Einhaltung der publik gemachten Standards, auch wenn das Resultat deren Einhaltung dem Fachbereich womöglich nicht gefällt (das ist übrigens ein Kennzeichen von Integrität) und nicht zuletzt auch um Artikel 33 GG.
Nordisc hat geschrieben: ↑09.10.2024, 22:53Und glaubt wirklich jemand, anhand von einem gegoogelten Lebenslauf kann man beurteilen, ob jemand passend ist oder nicht?
Hat niemand behauptet. Aber man hat damit Indizien dafür, ob jemand die Mindestanforderungen erfüllt oder nicht. Und Publikationsverzeichnisse sind durchaus ein guter Indikator dafür, ob jemand fachlich auf die ausgeschriebene Professur passt. Es sei denn, jemand schreibt in sein öffentliches Publikationsverzeichnis manche Publikationen nicht hinein, sehr wohl aber in seine Bewerbungsunterlagen. Aber wer käme auf eine solche Idee?
Nordisc hat geschrieben: ↑09.10.2024, 22:53werde ich darin bestärkt, penibelst darauf zu achten, keine Formfehler zu machen.
Das solltest du auch - denn das ist dein Job.