Liebe alle,
ich bin FH-Prof und habe mich an einer anderen Hochschule beworben. Dort wurde ich auch eingeladen. Nun hat mich ein Kollege aus meiner aktuellen Hochschule (mit dem ich mir auch Veranstaltungen teile etc.) auf meine Bewerbung angesprochen, der mir sagte, er wäre im Verfahren externer Gutachter und fände es unkollegial, dass ich mich woanders bewerbe.
Das war mir nicht nur schrecklich unangenehmen, sondern ich kann ja dann das Verfahren vergessen, da er im Fall, dass ich auf Liste 1 lande und die Hochschule wechsle sehr viel Lehre von mir übernehmen müsste.
Wie verhalte ich mich am besten? Augen zu und durch oder die Bewerbung zurückziehen um keine Porzellan zu zerschlagen?
Danke schonmal.
Kollege als externer Gutachter???
-
- Beiträge: 175
- Registriert: 06.07.2017, 23:24
- Status: D(r.)onkey
- Hat sich bedankt: 14 Mal
- Danksagung erhalten: 26 Mal
-
- Beiträge: 10554
- Registriert: 28.04.2013, 14:13
- Status: Dr. Zwonk
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 8 Mal
Re: Kollege als externer Gutachter???
Ich kenne den genauen Ablauf des Verfahrens nicht, aber kannst Du nicht irgendwo anmelden, dass Du in der Auswahl eines Gutachters ein Problem siehst, weil hier ein Interessenkonflikt vorliegt, was Dir ja vom Gutachter selbst zugetragen wurde?
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
-
- Beiträge: 175
- Registriert: 06.07.2017, 23:24
- Status: D(r.)onkey
- Hat sich bedankt: 14 Mal
- Danksagung erhalten: 26 Mal
Re: Kollege als externer Gutachter???
Laut Berufungsordnung dieser HS dürfen externe Gutachter nicht befangen sein und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet... Wo kann ich das denn "anmelden" ohne gleich aus dem Verfahren zu fliegen? Die werden ja auch keine Lust haben, einen neuen externen Gutachter zu suchen, oder?
-
- Beiträge: 52
- Registriert: 13.03.2021, 10:20
- Status: Abgeschlossen
- Hat sich bedankt: 4 Mal
- Danksagung erhalten: 14 Mal
Re: Kollege als externer Gutachter???
Noch viel weniger Lust werden sie haben, wenn sie das Verfahren durchziehen und anschließend entweder Formfehler wegen Befangenheit vorliegen oder du ggfls. sogar klagst.