Abweichende Gutachten...

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Ali
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Abweichende Gutachten...

Beitrag von Ali »

Liebe Forumsmitglieder,

Ich habe vor einigen Wochen meine Dissertationsschrift eingereicht und nun durch meine Doktormutter erfahren, dass ihre Bewertung (magna cum laudae = 1) erheblich von der der Zweitgutachterin (rite = 3) abweicht. Da ich extern promoviert habe, habe ich nicht mit summa gerechnet, mit rite allerdings ebenfalls nicht. Mir scheinen die Begründungen für rite (meine DM hat mir die Gründe der zweitgutachterin bisher nur kurz in einer Mail skizziert) auch nicht nachvollziehbar, da sie eher den Forschungsfokus und die Grundstruktur wie auch die Ausführlichkeit meiner Arbeit kritisiert, die Arbeit damit vorverurteilt und gar nicht mehr auf die wissenschaftliche und methodische Leistung (die ja durchaus unabhängig davon bewertet werden kann, ob man die Grundausrichtung gut findet) eingeht. Es fühlt sich für mich jedenfalls nicht stimmig an, vor allem vor dem Hintergrund der divergenten Bewertungen. Die PO sieht auch bei uns ein drittes Gutachten vor, wenn die Note um mehr als eine Notenstufe abweicht. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Prozeß? Wird da ein vergleichendes und Plausibilität prüfendes Obergutachten erstellt oder lediglich ein dritter Notenvorschlag, der in die Berechnung mit einfließt?

Es ist, wie sich jede denken kann, ärgerlich, da durch das Rite ein gerades cum laudae entsteht, dass sich auch durch die Disputatio rechnerisch nicht mehr wandeln lässt (außer durch summa cum, was aber wiederum unwahrscheinlich ist, da ja die zweitgutachterin ebenfalls ihre abweichende Bewertung in der Disputatio "verteidigen" muss...sehr ärgerlich)...

Im Voraus vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.
Aguti
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Re: Abweichende Gutachten...

Beitrag von Aguti »

Was sagt denn deine Promotionsordnung? Bei uns ist es so, dass es bei solchen Unterscheiden automatisch ein Drittgutachten gibt...
Ali
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Re: Abweichende Gutachten...

Beitrag von Ali »

Ein drittes Gutachten ja, allerdings wird das in der Rahmenpromotionsordnung (für alle Promotionsverfahren an der Universität) festgelegt, mit dem Hinweis: das dritte Gutachten KANN als Obergutachten gestaltet werden. Zur Wertigkeit des dritten Gutachtens in der Notenberechnung findet sich keine Aussage - die Fachpromotionsordnung (der Rahmenordnung untergeordnet) gibt dazu ebenfalls keine Hinweise. Deshalb die Frage nach Erfahrungen...
Stickhado
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Re: Abweichende Gutachten...

Beitrag von Stickhado »

Da würde ich mal ggf. strategisch überlegen, ob es das ist, was du willst. Wenn das Drittgutachten ein non rite vorschlägt, dann kann es deine komplette Promotion versauen, so hast du zumindest ein cum laude sicher. Und da du extern promovierst, gehe ich mal davon aus, dass du kein Interesse an der wissenschaftlichen Forschung hast und damit die Note letzendlich auch egal ist.
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