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Professional Doctorate = Dr. ?

Verfasst: 17.05.2023, 16:45
von julia01289
Hallo,

wollte mal wissen, ob hier jemand weiß, ob man sich mit einem "professional doctorate" in DE auch als Dr. XYZ bezeichnen darf, da meine Internetrecherche mir kein Ergebnis lieferte.

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten.

LG, Julia

Re: Professional Doctorate = Dr. ?

Verfasst: 18.05.2023, 11:29
von abcde
Um welchen Abschluss aus welchem Land geht es konkret? So pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Re: Professional Doctorate = Dr. ?

Verfasst: 18.05.2023, 22:42
von julia01289
Der Abschluss würde aus NL kommen, aber da ist der "Professional Doctorate" (an den Hochschulen) noch nicht im Gesetz festgeschrieben. Wenn das Gesetz nicht durchkommen sollte, würde an einer "normalen" Universität ein PhD erworben (mit dem man sich dann Dr. XYZ nennen dürfte).

Re: Professional Doctorate = Dr. ?

Verfasst: 19.05.2023, 01:04
von daherrdoggda
Schon bei anabin geschaut?

Re: Professional Doctorate = Dr. ?

Verfasst: 19.05.2023, 01:32
von FantasticBoy321
Ich denke mit professional doctorates sind akademischen Grade, die auf einer beruflichen Karriere ausgerichtet ist. Im Gegensatz zum traditionellen PhD, der hauptsächlich auf Forschung und wissenschaftliche Beiträge ausgerichtet ist, konzentriert sich ein Professional Doctorate auf die praktische Anwendung von Wissen in einem bestimmten Berufsfeld (z.B. DBA, EdD, DNP, DrPH, PhDr.)

Den PhD, DBA (Dr. of Business Administration) und den DrPH (Doctor of Public Health) kannst du in DE als DR. (ohne Zusatz) tragen, wenn dieser aus der EU/UK oder den (very) high research activity Universitäten aus den USA stammen (gibt noch einpaar andere Ausnahmen).

Der PhDr. ist tatsächlich nur unter bestimmten Bedingungen in DE als Dr. führbar. Die erfolgten Abschlüsse der letzten Jahre lassen sich nicht mehr als Dr. tragen, denn der PhDr. wird der zweiten Bolognastufe klassifiziert. Da gibt es immer wieder überraschende Fälle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... el130.html

Ein Blick auf anabin auf die Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14.4.2000 zum Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 28.05.2021 geben wichtige Hinweise dazu.

Auch wichtig ist die Institution, die den Doktorgrad verleiht. Es muss dringend (und darauf verweist das Kultusministerium in ihren Erläuterungen der Ziffer 4 (s.o) sowie aus den Vereinbarungen zf eb. vom 10.12.2004) eine Hochschule sein (University or University of Applied Science) und keine Institution höherer Bildung (Higher Education Institution). Deshalb ist z.B. das Tragen des Dr. in DE z.B. von der Triagon Academy (oder Triagon Akademie, die von der MFHEA nur als Higher Education Institution eingestuft wurde) wie aus vorherigem Thread, eher fragwürdig. Zumal anabin diese Institution auch nicht gelistet hat und ein Gleichwertigkeitsbescheid bzw. Zeugnisbewertung nicht möglich ist, da Malta nicht als Option existiert.