Hey,
da ich gerade sehr um die Verlängerung meines Vertrages um ein Jahr bange und die Personalabteilung sehr schlecht erreichbar ist, hoffe ich, hier jemanden zu finden die*der einigermaßen beim WissZeitVG durchblickt.
Meine Fragen:
- Werden (außeruniversitäre) Promotionsstipendien mitgerechnet?
- Falls ja, auch die coronabedingte Verlängerung, die viele Stiftungen angeboten haben?
- Gilt der Coronabonus des WissZeitVG (6 Monate) auch, wenn ich 2020/21 zwar an der Uni beschäftigt, aber nur als Hilfskraft beschäftigt war?
- Werden Beschäftigungen von unter 25% auch mitgezählt?
Vielen Dank euch!!!!!
Wissenschaftszeitvertragsgesetz Stipendien
Re: Wissenschaftszeitvertragsgesetz Stipendien
Stipendien werden nicht an die 6 jahre für die Promotion angerechnet (laut https://www.uni-paderborn.de/jennyaloni ... wisszeitvg und https://www.juno.hhu.de/karriere/akadem ... ragsgesetz).
Das WissZeitVG wurde durch Corona angepasst, sodass die Zeit verlängert wird: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kur ... essen.html
Die restlichen Fragen sind leider etwas zu spezifisch - da wirst du vermutlich ohne Hilfe der Personalabteilung keine verlässliche Antwort erhalten.
Das WissZeitVG wurde durch Corona angepasst, sodass die Zeit verlängert wird: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kur ... essen.html
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