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Wieviel bringt ein früherer Listenplatz/Ruf bei einer Bewerbung?

Verfasst: 11.04.2023, 19:24
von kmc
Ich bin derzeit in einem Berufungsverfahren, in dem mir vor einiger Zeit (mündlich) ein Listenplatz angekündigt wurde. Gleichzeitig bin ich nach den bisherigen Gesprächen immer weniger davon überzeugt, dort wirklich arbeiten zu wollen. Das Verfahren zieht sich und es gibt immer wieder "nur noch ein" Gespräch, samt entsprechender Reisen, wofür ich wieder Urlaubstage verbrauchen muss. Ich habe mittlerweile den begründeten Verdacht, dass es sowieso einen klaren Wunschkandidaten gibt, der mir vorgereiht werden soll.

Kurzum: wäre das ein normales Bewerbungsverfahren in einem Unternehmen, wäre ich schon ausgestiegen. Nur ist da noch der (vermeintliche?) Vorteil, in anderen Berufungsverfahren auf einen schriftlich bestätigten Listenplatz oder eventuell sogar Ruf verweisen zu können.

Aber wieviel bringt das wirklich? Wie bewertet ihr sowas als BK-Mitglieder? Könnte ja auch eher negativ ausgelegt werden, wenn man einen Ruf hatte und abgelehnt hat.

Re: Wieviel bringt ein früherer Listenplatz/Ruf bei einer Bewerbung?

Verfasst: 25.04.2023, 11:44
von kuar
Hallo,

ich war bisher in drei Berufungsverfahren als stimmberechtigter Professor und bisher hat das nie den Ausschlag gegeben. Ich würde dem daher keine große Bedeutung beimessen. Eine Ausnahme gibt es allerdings, das ist, wenn sich jemand mehrfach an unserer Hochschule beworben hat und aber nicht zum Zug gekommen ist. Dann haben wir eine gewisse Ernsthaftigkeit unterstellt und das durchaus positiv bewertet, weil man damit einen Kandidaten hatte, der den potentiellen Ruf vermutlich auch annehmen wird.

Viele Grüße