Problem der Verlängerung des Industriepromotionsvertrages

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karthik
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Problem der Verlängerung des Industriepromotionsvertrages

Beitrag von karthik »

hallo,
Wir haben einen Diplomanden in unserer Branche eingestellt. Unser Unternehmen unterstützt PhD und sie arbeitet Vollzeit als Doktorandin in unserem Unternehmen und ist an einer deutschen Universität eingeschrieben.

Unsere Personalabteilung hat ursprünglich einen Vertrag für 2 Jahre bereitgestellt, jetzt ist das Problem, dass unsere Personalabteilung sagt, dass es aufgrund der Vorschriften im TzBfG nicht möglich ist, ihren Vertrag über 2 Jahre hinaus zu verlängern.

Unsere Frage ist, ob ein Industriedoktorand unter das TzBfG fällt? Die Promotion dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre und wie können Unternehmen ihre Verträge in Deutschland über das TzBfG verlängern?
Papierturm
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Re: Problem der Verlängerung des Industriepromotionsvertrages

Beitrag von Papierturm »

Ich fürchte, das Problem ist hier mehr ein anderes - und ich würde empfehlen, hier Kontakt mit einem Betriebsrat (oder, falls keiner vorhanden, Arbeitsrechtler) aufzunehmen.

Mein Eindruck als Halb-Laie:
1. Außerhalb von Universitäten und anderen rein wissenschaftlichen Einrichtungen (Wortlaut: "Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind") findet das WissZeitVG keine Anwendung.
2. Daraus ergibt sich, dass alle Befristungen außerhalb von Universitäten (etc) Befristungen tatsächlich unter das TzBfG fallen.
3. Bedeutet, ohne Sachgrund (z.B. Schwangerschafts- oder Krankheitsvertetung, und selbst das nicht unbegrenzt) ist eine Befristung nur über einen gewissen Zeitraum und eine gewisse Anzahl an Befristungen möglich; danach muss der Arbeitnehmer unbefristet beschäftigt werden (bzw. kann auf Entfristung der Stelle klagen).

Eventuell könnte eine Befristung über einen Sachgrund - der aber meinem Verständnis nach nicht die Promotion sein kann - möglich sein. Inwieweit dies als Lösung möglich ist, oder es eventuell andere gibt, das kann ich als Halb-Laie nicht sagen.
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