Was darf die Doktormutter/der Doktorvater verlangen?

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Tobler
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Was darf die Doktormutter/der Doktorvater verlangen?

Beitrag von Tobler »

Guten Abend,

manchmal habe ich das Gefühl, dass einige Profs ihre Doktoranden als Leibeigene betrachten. Daher wollte ich mal fragen, welche Aufgaben Profs überhaupt von ihren Doktoranden verlangen dürfen, wenn dieser an einer staatlichen Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Teilzeit angestellt ist? Konkret sehe ich mein Aufgabenbereich in der Forschung und in der Lehre (im vertraglich vereinbarten Umfang).

Aber könnte ein Prof. theoretisch verlangen, dass ich seine Vorlesung für ihn halte oder alle Seminare und Praktika leite, die in seiner Verantwortlichkeit liegen? Bei der SWS-Erfassung würde dann natürlich einiges nicht stimmen, aber in meiner Erfahrung "teilt man sich die Veranstaltung" dann, auch wenn dies nicht der Fall ist.
FantasticBoy321
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Re: Was darf die Doktormutter/der Doktorvater verlangen?

Beitrag von FantasticBoy321 »

Gehört mitunter zu dem Punkt "Lehre", ggf. mal in deinem Arbeitsvertrag nachschauen. Sofern die Stundenzahl wie im Arbeitsvertrag festgelegt nicht dauerhaft überschritten wird, finde ich es vollkommen im Rahmen. Du solltest bedenken, dass jede Weigerung auch die Wahrnehmung deines Betreuers beeinflusst und diese sich (auch wenn unabsichtlich) in der Bewertung / Zulassung der Dissertation widerspiegeln kann.
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