Bei mir gab es zwei Verfahren, die abgebrochen wurden. Einmal wurde kein Grund angegeben. Das andere Mal wurde mitgeteilt, dass sie keine Dreier-Liste zusammenbekommen.
DYOR hat geschrieben: ↑19.06.2023, 11:39
Den "Nasenfaktor" darf man keinesfalls unterschätzen. Man muss sich immer vor Augen halten (aus Perspektive der Kommission) mit einem Bewerber mehrere Jahre/Jahrzehnte zusammenarbeiten zu müssen. Wenn es von der "Chemie" von Anfang an stimmt, dann ist alles gut. Ansonsten ist es für mich ein KO-Kriterium.
Der Nasenfaktor spielt keine Rolle, wenn der Mitbewerber schon bereits seit mehreren Jahren mit der BK zusammenarbeitet und Vorlesungspläne und -inhalte ausarbeitet. Was sollen die zu Ihrem Kollegen am nächsten Tag sagen, wenn sie sich für einen anderen entschieden haben? "Für eine Professur bist du leider nicht gut genug, aber kannst du mich bitte die nächsten zwei Wochen in der Vorlesung vertreten?"
Praktisch macht ein so aufwendiges Verfahren nur Sinn, wenn die BK unbefangen ist. Wenn ein Richter mit einem Angeklagten seit zwei Jahren im selben Verein ist oder diese Nachbarn sind, dann gilt der Richter als befangen und darf nicht urteilen. Bei Hochschulen steht man nach wochenlangen Vorbereitungen vor einer fünfköpfigen Berufungskommission, deren Mitglieder Arbeitskollegen, Zimmerkollegen und Freunde des Mitbewerbers sind und auf neutral tun.
Ich bin nicht so naiv, dass ich das für unmöglich hielt. Aber dass das oben beschriebene Szenario inzwischen die absolute Mehrheit der Berufungsverfahren (in meiner begrenzten Stichprobe) darstellt, ist ein absolutes No-Go.