Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

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Crunchy
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Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

Beitrag von Crunchy »

Hallo zusammen,

bin FH-Prof und führe eine Nebentätigkeit aus. In meinem Vertrag mit der Hochschule steht, dass ich eine Abrechnung vorlegen muss, wenn die Vergütungen "für Nebentätigkeiten im öffentlichen oder der ihm gleichstehenden Dienst "einen bestimmten Betrag überschreiten. Es wird dabei auch auf ein Gesetz verwiesen. Dort steht dann sogar, dass ich Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst, die im Kalenderjahr den Betrag X übersteigen, an den Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern habe.

Frage: Ist diese Klausel für mich gültig? Ich führe ja meine Nebentätigkeit für meine alte Firma (privat) aus. Auf der anderen Seite würde diese Klausel ja nicht in meinem Vertag mit der Hochschule stehen, wenn sie nichtig wäre. Was passiert denn wenn der Betrag X überschritten wird? Muss ich den Rest des Geldes dann abgeben?

Die Verdienstobergrenze ist nicht gerade hoch und schon bei 2 Stunden Arbeit pro Woche überschritten.

Gruß Crunchy
Grounded
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Re: Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

Beitrag von Grounded »

Crunchy hat geschrieben: ↑23.12.2022, 13:25 Frage: Ist diese Klausel für mich gültig? Ich führe ja meine Nebentätigkeit für meine alte Firma (privat) aus. Auf der anderen Seite würde diese Klausel ja nicht in meinem Vertag mit der Hochschule stehen, wenn sie nichtig wäre.
Klar kommt es vor, dass sich unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen finden lassen.
Crunchy hat geschrieben: ↑23.12.2022, 13:25 Was passiert denn wenn der Betrag X überschritten wird? Muss ich den Rest des Geldes dann abgeben?
Das ist eine Frage, die dir die Rechtsschutzberatung des Hochschullehrerbunds sicherlich beantworten kann.
Sebastian
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Re: Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

Beitrag von Sebastian »

Bist Du verbeamtet, so dass für Dich die Nebentätigkeitsverordnung Deines Bundeslandes gelten könnte?
Und ist Dein alter Arbeitgeber einer "im öffentlichen Dienst oder gleichstehend"? Oder ist er - als rein privater Arbeitgeber - auch Deinem neuen Dienstherrn schon tatbestandlich egal?
Die Höchstgrenzen gelten m.W. nur für Tätigkeiten, die - zusätzlich zu Deiner Dozententätigkeit, für die Du im öffentlichen Dienst stehst - auch noch dem öffentlichen Dienst zugehörig bzw. gleichgestellt sind (z.B. bei Kirchen).

Sebastian
Crunchy
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Re: Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

Beitrag von Crunchy »

Frohes neues Jahr zusammen :)

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Die Idee mit der Rechtsschutzberatung vom HLB finde ich super, dann lohnt sich auch langsam mal die Mitgliedschaft :D

Ja, ich bin verbeamtet und die Nebentätigkeitsverordnung ist für mich gültig. Mein vorheriger Arbeitgeber ist rein privater Natur. Ich werde der Sache mal auf den Zahn fühlen. Würde mich wundern, wenn hier eine derartige Beschränkung gültig wäre, zumal mein geplanter Stundenarbeitssatz und Stundenlohn der Hochschule bekannt sind und dann über der Grenze liegen würden.

Ich habe gerade mal nachgerechnet...wenn die maximal zulässige Stundenanzahl ausgereizt wird, dann wäre bereits der gesetzliche Mindeststundenlohn zu hoch :lol:
Sebastian
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Re: Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

Beitrag von Sebastian »

Aus NRW (und ohne die Sonderregelungen der Hochschulbenebtätigkeitsverordnung, die es zusätzlich zur 'normalen' Nebentätigkeitsverordnung gibt) kenne ich es so, dass man in bestimmten Konstellationen eine Aufstellung einreichen muss.
Eine Abführung von Beträgen oberhalb einer bestimmten Grenze gibt es aber nur in den Fällen, in denen nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt werden. Das soll verhindern, dass der Staat den Beamten doppelt bezahlt (einmal alimentiert als Haupttätigkeit und einmal vertraglich aus Nebentätigkeit). Bei Nebentätigkeiten für private Arbeitgeber gibt es nur die Mitteilungspflicht.
Viel Erfolg beim HLB, vielleicht berichtest Du mal hier...
Sebastian
Crunchy
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Re: Nebentätigkeitsverdienstgrenze überschreiten?

Beitrag von Crunchy »

Ich habe dem HLB geschrieben und nun auch eine Antwort bekommen. Mir wurde hier bestätigt, dass für mich dieser Passus nicht gilt, es sei denn, mein früherer Arbeitgeber hat vorwiegend Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst, was nicht der Fall ist.

Außerdem habe ich noch eine weitere Nebentätigkeit von meiner Hochschule erlaubt bekommen. Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige, unentgeltliche Tätigkeit und auch dort steht der Absatz mit der Verdienstgrenze drin. Scheint somit wirklich einfach nur ein standardisiertes Formular zu sein.

Gruß Crunchy
Zuletzt geändert von Sebastian am 29.01.2023, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: "Offizielle" Antwort des HLB hervorgehoben.
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