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Neueinreichung der Dissertation

Verfasst: 26.11.2022, 13:43
von Holland
Liebe Mitstreiter,

Ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser, hoffe nun aber doch selbst auch auf einen konkreten Tip von eurer Seite.

Vor einiger Zeit habe ich mein Promotionsvorhaben aufgrund eines Jobangebots selbst beendet. Die Entscheidung war rückblickend vlt falsch aber darum soll es nicht gehen - die Doppelbelastung schien mir damals zu hoch.

Nun meine Frage: ich kann mir vorstellen, mein Promotionsvorhaben an einer anderen Uni wieder aufzunehmen. Meine vorherigen Promotionsarbeit war kumulativ und ich habe bereits einige Paper und etwas Synopse. Dürfte ich dieses Material im Rahmen einer neuen Promotionszulassung nochmal verwenden? Sind die bereits publizierten Paper auch in Zukunft anrechenbar?

Bei Synopse denke ich "ja" - da ja noch nicht publiziert. Aber wie sieht es bei älteren bereits publizierten Paper aus? Müssen diese während dem Zeitraum der neuen Promotionszulassung gepublished worden sein?

Danke für eure Antworten!
Euer Holland

Re: Neueinreichung der Dissertation

Verfasst: 26.11.2022, 17:15
von Grounded
Hey Holland,

bei solchen Fragen hilft immer ein Blick in die Promotionsordnung der Fakultät.
Wenn da beispielsweise zu lesen ist, dass "Publikationen, die vor dem Antrag auf Annahme als Doktorand erschienen sind, unzulässig" sind, muss deine Frage leider verneint werden.
Aber schau doch erst einmal nach, wie die PromO deiner Fakultät solche Fragen regelt.

Viel Erfolg!
Grounded

Re: Neueinreichung der Dissertation

Verfasst: 27.11.2022, 10:09
von FantasticBoy321
Holland hat geschrieben: 26.11.2022, 13:43 Liebe Mitstreiter,

Ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser, hoffe nun aber doch selbst auch auf einen konkreten Tip von eurer Seite.

Vor einiger Zeit habe ich mein Promotionsvorhaben aufgrund eines Jobangebots selbst beendet. Die Entscheidung war rückblickend vlt falsch aber darum soll es nicht gehen - die Doppelbelastung schien mir damals zu hoch.

Nun meine Frage: ich kann mir vorstellen, mein Promotionsvorhaben an einer anderen Uni wieder aufzunehmen. Meine vorherigen Promotionsarbeit war kumulativ und ich habe bereits einige Paper und etwas Synopse. Dürfte ich dieses Material im Rahmen einer neuen Promotionszulassung nochmal verwenden? Sind die bereits publizierten Paper auch in Zukunft anrechenbar?

Bei Synopse denke ich "ja" - da ja noch nicht publiziert. Aber wie sieht es bei älteren bereits publizierten Paper aus? Müssen diese während dem Zeitraum der neuen Promotionszulassung gepublished worden sein?

Danke für eure Antworten!
Euer Holland
In den allermeisten Fällen dürfen Publikationen, die vor Annahme einer Doktorandenstelle bereits veröffentlicht wurden, nicht mehr als Eigenleistung einer Dissertation angesehen werden.

Re: Neueinreichung der Dissertation

Verfasst: 28.11.2022, 14:09
von flip
FantasticBoy321 hat geschrieben: 27.11.2022, 10:09 In den allermeisten Fällen dürfen Publikationen, die vor Annahme einer Doktorandenstelle bereits veröffentlicht wurden, nicht mehr als Eigenleistung einer Dissertation angesehen werden.
Was heißt "vor Annahme einer Doktorandenstelle"? Die Promotion ist ja nicht stellengebunden.

So wie sich der Fall bisher schildert, geht es schlicht um einen Betreuerwechsel an eine andere Uni, so wie er zig-fach vorkommt. Die Promotionsordnung kann sicherlich weiterhelfen, ich vermute aber stark, dass es auf eine Einzelfallabwägung der Zieluniversität herausläuft.