Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen
Verfasst: 22.11.2022, 20:06
Ich bin noch erschüttert darüber, dass ich ich vor ein paar Tagen die Nachricht über die endgültige Ablehnung meiner Dissertation bekam (non probatum). Darüber bin ich um so mehr irritiert, als ich vorher kein einziges Mal darauf hingewiesen wurde, dass meine Arbeit nicht promotionswürdig sei (Neuere Geschichte).
Ich habe 1999 mein Examen gemacht und mich vor vier Jahren an meinen alten inzwischen emeritierten Prüfer wegen des Plans einer Promotion gewandt. Er vermittelte mich an Prof. O., der mich betreuen würde.
Prof. O. hatte nach eigener Aussage (leider erst nach Abgabe der Diss) wenig Interesse an meiner Arbeit und habe seinem Kollegen Prof. M lediglich einen Gefallen tun wollen, indem er mich annahm. Im Nachhinein leugnete er, mein eigentlicher Betreuer gewesen zu sein und schob diese Verantwortung trotz der unterschriebenen Betreuungsvereinbarung von Herrn Prof. M. zu. Herr Prof. O gab mir von Anfang an zu verstehen, dass er mir nicht für viele Fragen zu Verfügung stehen würde.
Ich habe neben meinem Beruf die Arbeit geschrieben und Vorträge gehalten. Neben Kritikpunkten ließen meine beiden Vorträge indes eine qualitative Progression erkennen. „Ihr Vortrag war sehr schön. Sie besitzen eine sehr gute sprachliche und schriftliche Kompetenz und ihr Kenntnisstand ist ausgezeichnet“. Die angemahnten Punkte habe ich bearbeitet und sie wurden bei der Ablehnung der Diss auch nicht mehr erwähnt.
Herr Prof. O hat lediglich zwei Kapitel meiner Arbeit vorab gelesen. Zu dem einen schrieb er mir per Mail: „Der Text hat mir, von einigen Kleinigkeiten abgesehen, ausgezeichnet gefallen. Absolut promotionswürdig, weil weiterführend und erhellend. (…) Weiter so! (…) Sprachlich auch OK, übrigens.“ Das zweite Kapitel kritisierte er. Für ein Gespräch war er erst vier Monate später bereit. Bei dem einstündigen Treffen konnte er sich nicht mehr an die Details seiner Kritik an dem Kapitel erinnern und ich erhielt nur eine ungefähre Vorstellung seiner Einwände. Er weigerte sich, meine Arbeit vor der Abgabe nochmals anzusehen.
Herr Prof. M erklärte sich dankenswerter Weise bereit, meine Arbeit vor der Abgabe durchzulesen. Bei der Besprechung war Herr Prof. O nur zwei Minuten anwesend, ließ sich von Herrn Prof. M bestätigen, dass die Arbeit grundsätzlich in Ordnung sei und ging dann wieder in sein Zimmer.
Herr Prof. M gab mir die Rückmeldung, dass ein paar Dinge geändert werden sollten und ich dann die Arbeit einreichen könne, da er sie grundsätzlich für promotionswürdig hielt. Er erklärte mir, dass „insgesamt die Darstellung … gelungen ist“. Das Thema sei „praktisch sehr gut und anschaulich sowie inhaltlich schlüssig dargestellt“. Der theoretische Ansatz sei gut. Sprachlich sei die Arbeit gut. Abgesehen von einigen Änderungsvorschlägen versicherte er mir, dass man die ersten drei Kapitel so lassen könne und dass die Arbeit weder herausragend gut noch ungewöhnlich schlecht aber „wissenschaftlich gelungen“ sei.
Nach Rücksprache mit Herrn Prof. O reichte ich im August 2021 meine Dissertation ein.
Im Dezember 2021 sagte mir Prof. M. telefonisch, dass Prof. O meine Arbeit nicht gefällt. Auf meine Nachfrage, ob er sie denn ablehnen wird, reagiert Prof. M höchst abwehrend und sagt: „Nein, das sicher nicht.“
Nach 15 Monaten (!) erhielt ich endlich das ernüchternde Ergebnis mit drei Gutachten, die allesamt die Dissertation als „weit unter dem Mindeststandard“ ab.
Nicht ein einziges Mal hat mir Herr Prof. O signalisiert, dass er Zweifel an der Promotionsfähigkeit meiner Dissertation hätte. Seine Kritik, die zur Ablehnung meiner Arbeit führte, wurde vorher nie thematisiert. Mir ist durchaus bewusst, dass Einschätzungen vor der Abgabe keine Garantie auf eine bestimmte Note sind. Sie signalisierten jedoch alle die grundlegende Promotionswürdigkeit meiner Arbeit. Daher kann ich die Betreuung durch Herrn Prof. O nicht anders als ungenügend bezeichnen und die Ablehnung meiner Dissertation als unerwartet, überzogen und zu großen Teilen in der Verantwortung von Herrn Prof. O.
Jetzt meine Frage:
Was soll ich tun? Ich möchte keine Lebenszeit mit einem aussichtslosen Rechtsstreit vertun. Daher geht es mir eher darum nach vorne zu blicken
1.) Habt Ihr von so einem fall schon einmal gehört?
2.) Kann man an einer anderen Uni nochmals promovieren?
3.) Ich hätte zwar auch ein anderes Thema aber kann man die „Erbmasse“ der alten Promotion noch nutzen?
4.) Habe ich das Urheberrecht über meine misslungene Arbeit, so dass ich sie zumindest für mich überarbeiten und veröffentlichen kann?
Danke für Eure Zeit und Mühe meinen Text zu lesen.
Ich habe 1999 mein Examen gemacht und mich vor vier Jahren an meinen alten inzwischen emeritierten Prüfer wegen des Plans einer Promotion gewandt. Er vermittelte mich an Prof. O., der mich betreuen würde.
Prof. O. hatte nach eigener Aussage (leider erst nach Abgabe der Diss) wenig Interesse an meiner Arbeit und habe seinem Kollegen Prof. M lediglich einen Gefallen tun wollen, indem er mich annahm. Im Nachhinein leugnete er, mein eigentlicher Betreuer gewesen zu sein und schob diese Verantwortung trotz der unterschriebenen Betreuungsvereinbarung von Herrn Prof. M. zu. Herr Prof. O gab mir von Anfang an zu verstehen, dass er mir nicht für viele Fragen zu Verfügung stehen würde.
Ich habe neben meinem Beruf die Arbeit geschrieben und Vorträge gehalten. Neben Kritikpunkten ließen meine beiden Vorträge indes eine qualitative Progression erkennen. „Ihr Vortrag war sehr schön. Sie besitzen eine sehr gute sprachliche und schriftliche Kompetenz und ihr Kenntnisstand ist ausgezeichnet“. Die angemahnten Punkte habe ich bearbeitet und sie wurden bei der Ablehnung der Diss auch nicht mehr erwähnt.
Herr Prof. O hat lediglich zwei Kapitel meiner Arbeit vorab gelesen. Zu dem einen schrieb er mir per Mail: „Der Text hat mir, von einigen Kleinigkeiten abgesehen, ausgezeichnet gefallen. Absolut promotionswürdig, weil weiterführend und erhellend. (…) Weiter so! (…) Sprachlich auch OK, übrigens.“ Das zweite Kapitel kritisierte er. Für ein Gespräch war er erst vier Monate später bereit. Bei dem einstündigen Treffen konnte er sich nicht mehr an die Details seiner Kritik an dem Kapitel erinnern und ich erhielt nur eine ungefähre Vorstellung seiner Einwände. Er weigerte sich, meine Arbeit vor der Abgabe nochmals anzusehen.
Herr Prof. M erklärte sich dankenswerter Weise bereit, meine Arbeit vor der Abgabe durchzulesen. Bei der Besprechung war Herr Prof. O nur zwei Minuten anwesend, ließ sich von Herrn Prof. M bestätigen, dass die Arbeit grundsätzlich in Ordnung sei und ging dann wieder in sein Zimmer.
Herr Prof. M gab mir die Rückmeldung, dass ein paar Dinge geändert werden sollten und ich dann die Arbeit einreichen könne, da er sie grundsätzlich für promotionswürdig hielt. Er erklärte mir, dass „insgesamt die Darstellung … gelungen ist“. Das Thema sei „praktisch sehr gut und anschaulich sowie inhaltlich schlüssig dargestellt“. Der theoretische Ansatz sei gut. Sprachlich sei die Arbeit gut. Abgesehen von einigen Änderungsvorschlägen versicherte er mir, dass man die ersten drei Kapitel so lassen könne und dass die Arbeit weder herausragend gut noch ungewöhnlich schlecht aber „wissenschaftlich gelungen“ sei.
Nach Rücksprache mit Herrn Prof. O reichte ich im August 2021 meine Dissertation ein.
Im Dezember 2021 sagte mir Prof. M. telefonisch, dass Prof. O meine Arbeit nicht gefällt. Auf meine Nachfrage, ob er sie denn ablehnen wird, reagiert Prof. M höchst abwehrend und sagt: „Nein, das sicher nicht.“
Nach 15 Monaten (!) erhielt ich endlich das ernüchternde Ergebnis mit drei Gutachten, die allesamt die Dissertation als „weit unter dem Mindeststandard“ ab.
Nicht ein einziges Mal hat mir Herr Prof. O signalisiert, dass er Zweifel an der Promotionsfähigkeit meiner Dissertation hätte. Seine Kritik, die zur Ablehnung meiner Arbeit führte, wurde vorher nie thematisiert. Mir ist durchaus bewusst, dass Einschätzungen vor der Abgabe keine Garantie auf eine bestimmte Note sind. Sie signalisierten jedoch alle die grundlegende Promotionswürdigkeit meiner Arbeit. Daher kann ich die Betreuung durch Herrn Prof. O nicht anders als ungenügend bezeichnen und die Ablehnung meiner Dissertation als unerwartet, überzogen und zu großen Teilen in der Verantwortung von Herrn Prof. O.
Jetzt meine Frage:
Was soll ich tun? Ich möchte keine Lebenszeit mit einem aussichtslosen Rechtsstreit vertun. Daher geht es mir eher darum nach vorne zu blicken
1.) Habt Ihr von so einem fall schon einmal gehört?
2.) Kann man an einer anderen Uni nochmals promovieren?
3.) Ich hätte zwar auch ein anderes Thema aber kann man die „Erbmasse“ der alten Promotion noch nutzen?
4.) Habe ich das Urheberrecht über meine misslungene Arbeit, so dass ich sie zumindest für mich überarbeiten und veröffentlichen kann?
Danke für Eure Zeit und Mühe meinen Text zu lesen.