Seite 1 von 1

Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 29.09.2022, 13:25
von Davidson
Hallo Zusammen,

ich möchte Sie um Unterstützung bitten, da wir, ich und mein zukünftiger Arbeitgeber, das WissZeitVG unterschiedlich interpretieren und ich bin mir nicht sicher, ob ich das Gesetz korrekt verstehe.
Ich fasse es kurz zusammen: 2019 habe ich meine Promotion in der Geisteswissenschaften abgeschlossen und im Anschluss eine Postdoc Stelle für 3 Jahre bei einem Forschungsinstitut erhalten.
In 2022 habe ich mich auf eine andere Postdoc Position an einer Universität beworben und nach einer langwierigen Bewerbungsphase die Zusage erhalten. In der Ausschreibung wurde die Befristung auf maximal fünf Jahre nach WissZeitVG gesetzt.
Mir wurde den Vertrag bis zum Ende 2025 mit dem Hinweis angeboten, dass die Qualifizierungsphase nach der Promotion maximal sechs Jahre dauern kann und drei Jahre sind bereits vergehen. Ich bin der glückliche Vater von drei minderjährigen Kinder und habe es naiv so verstanden,
dass ich aufgrund der Familienfreundlichkeit der Uni und im Sinne von §2 Abs.1 WissZeitVG auf eine maximale Befristung hoffen darf. Meine familiäre Situation ist dem Arbeitgeber bekannt...
Liegt es im Ermessen der Uni, ob die Kinderbetreuung in dem Fall angerechnet wird oder nicht?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Davidson

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 30.09.2022, 16:39
von donkeydoeshisphd
Ich bin kein Jurist, kann also inhaltlich nicht helfen, möchte aber darauf hinweisen, dass aus deinem Beitrag deine Kinderbetreuungszeiten nicht klar hervorgehen.

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 30.09.2022, 21:04
von flip
Oder was die Uni als Begründung angeführt hat...

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 30.09.2022, 21:12
von Jucy23
Auf der Seite des BMBF steht eigentlich sehr klar formuliert, dass die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer durch Kinderbetreuung eine Option und kein Automatismus für eine entsprechende Vertragsverlängerung ist…

https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/w ... _node.html

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 30.09.2022, 23:53
von Davidson
@donkeydoesshiphd
Vielen lieben Dank für Deine Fragen und das Interesse. Im WissZeitVG wird die Kinderbetreuung auch nicht weiter definiert, die zwei Jahre werden pauschal je minderjähriges Kind zusätzlich angerechnet. Ich habe drei Kinder im Alter von 4, 9 und 13 Jahre…
Das ist genau die Frage, ich habe leider keine Begründung erhalten. Es wird nur über sechs Jahre nach der Promotion gesprochen, und als ob dieser Punkt über die Kinder im Gesetz nicht existiert.

@Jucy23
Vielen lieben Dank für den Hinweis. Das war auch mein Gedanke zuerst, dass es im Ermessen des Arbeitgebers ist. In meinem Fall geht es aber nicht um die Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrages, sondern um die Definition des neuen Vertrages. Stell Dir vor: wir haben uns beide auf die gleiche Stelle beworben: in einem Fall hast Du die Zusage erhalten und weil Du Deine Promotion in 2022 abgeschlossen hast, erhältst Du den Vertrag bis zum Ende 2027, was auch mit dem WissZeitVG konform ist. Als Alternative erhalte ich die Zusage und die Befristung bis zum Ende 2025 und der Gesetzesabschnitt über die Kinder nicht berücksichtigt wird…
Und ich weiß nicht, was ich tun soll, vielleicht juristische Hilfe? Die Befristung akzeptieren? Was würdet Ihr empfehlen?

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 01.10.2022, 07:38
von donkeydoeshisphd
Als ich mal einen rechtlichen Rat bezüglich meiner Verbeamtung brauchte, habe ich auf www.frag-einen-anwalt.de nachgefragt - das ist nicht allzu teuer (40-100 euro) und es antwortet dann auch ein richtiger, einschlägiger Anwalt - hat dann auch ne gewisse Verbindlichkeit, denn du willst ja gegenüber der Hochschule das als juristische Einschätzung abgeben, falls zudeinem Vorteil, so, wie ich dich verstehe? Vielleicht gibt's noch mehr Seiten, die so ähnlich sind, will ja keine Werbung machen.

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 01.10.2022, 09:49
von Jucy23
Ja, dass es hier um einen neuen Vertrag geht, hatte ich verstanden. Vermutlich wird die Höchstbefristungsdauer nicht automatisch mit neuem Vertrag ausgeschöpft, aber bei dir gäbe es die Option, den Vertrag nach Ablauf der regulären Frist nochmal zu verlängern?
Ich würde vermutlich ganz naiv in der Personalabteilung nachfragen, kann ja auch sein, dass die was übersehen haben.
Für vertiefte Fragen braucht es dann vermutlich mehr rechtliche Expertise (bei uns gab es z.B. immer die Frage ob die Pauschale Kinderanrechnung für beide Quali-Phasen gilt).
Viel Erfolg!

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 02.10.2022, 16:14
von flip
Davidson hat geschrieben: 30.09.2022, 23:53 @donkeydoesshiphd
Vielen lieben Dank für Deine Fragen und das Interesse. Im WissZeitVG wird die Kinderbetreuung auch nicht weiter definiert, die zwei Jahre werden pauschal je minderjähriges Kind zusätzlich angerechnet. Ich habe drei Kinder im Alter von 4, 9 und 13 Jahre…
Das ist genau die Frage, ich habe leider keine Begründung erhalten. Es wird nur über sechs Jahre nach der Promotion gesprochen, und als ob dieser Punkt über die Kinder im Gesetz nicht existiert.
Und was war die Antwort, als du sie darauf hingewiesen hast?

Re: Befristung gemäß WissZeitVG und Kinderbetreuung

Verfasst: 03.10.2022, 11:55
von Davidson
die Antwort war, dass der Vertrag nur für drei Jahre angeboten werden kann...ohne Hinweis auf das WissZeitVG....