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Promotion und Anstellung Überlapp

Verfasst: 18.08.2022, 10:49
von robz
Hallo zusammen,

meine Promotion wird derzeit durch eine 2/3 Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter finanziert. Nun habe ich die Zusage für ein Promotionsstipendium bekommen. Mein Doktorvater hatte mich dazu angehalten, mich zu bewerben, da es sich um ein recht renommiertes Stipendium in meinem Fachgebiet handelt. Als finanziellen Anreiz hat er mir angeboten, meine Anstellung noch für einige wenige Monate weiterlaufen zu lassen und in den überlappenden Monaten das Geld von sowohl Stipendium als auch Anstellung zu erhalten. Das ist allerdings von Seite des Stipendiums nicht erlaubt. Meine Frage ist nun, ob man damit "nur" dem Stipendiengeber etwas verheimlichen würde oder ob man damit auch beispielsweise bei Sachen Steuerklärung, Krankenkasse, etc. in Teufelsküche kommt oder sich sogar strafbar macht. Gibt es hier zufällig jemanden, der mit so etwas Erfahrungen hat?

Liebe Grüße

Re: Promotion und Anstellung Überlapp

Verfasst: 18.08.2022, 21:29
von Grounded
Nun, das ist Betrug.
Erwartest du ernsthaft, dass dich hier jemand dabei anleitet?

Re: Promotion und Anstellung Überlapp

Verfasst: 19.08.2022, 09:03
von Cybarb
Die Integrität deines Doktorvaters kannst du auch mal hinterfragen, wenn er dir ein solches Angebot unterbreitet. (Vielleicht ist er aber auch einfach ein wenig weltfremd, soll ja vorkommen...)

Re: Promotion und Anstellung Überlapp

Verfasst: 19.08.2022, 13:31
von Florina
Hi,
am Ende musst du in den Spiegel blicken können. Ich verstehe nicht ganz, worin der Anreiz deinerseits besteht. Konntest du deinem DV nicht nein sagen, hat er keine Mittel, dich weiter zu beschäftigen? Am Ende steht da dein Name, dein Ruf und deine Dissertation. Auch wenn der Betrug keinen direkten Einfluss auf deine Karriere hat, weißt du darum und wenn es "raus" kommt, werden die Konsequenzen dir Zeit und Nerven kosten und am Ende auch auf deinen DV und seine Mitarbeiter:innen zurückfallen.

Re: Promotion und Anstellung Überlapp

Verfasst: 19.08.2022, 15:56
von flip
robz hat geschrieben: 18.08.2022, 10:49 Hallo zusammen,
Meine Frage ist nun, ob man damit "nur" dem Stipendiengeber etwas verheimlichen würde oder ob man damit auch beispielsweise bei Sachen Steuerklärung, Krankenkasse, etc. in Teufelsküche kommt oder sich sogar strafbar macht. Gibt es hier zufällig jemanden, der mit so etwas Erfahrungen hat?
Naja, du gibst das Stipendium in der Steuererklärung an und fertig aus. In der Regel werden darauf dann keine Steuern/Abgaben erhoben, da es nicht deine Haupteinkommensquelle ist. Damit verstößt du natürlich gegen die Statuten der Stiftung und wenn sie es heraus bekommen, dann werden sie wohl im schlimmsten Fall das Geld zurück fordern. Wird man durch verklagen? Wohl eher nicht. Wäre jetzt eher die Frage wie häufig auch beim Bafög "geschummelt" wird.

Ansonsten gibt es keine Kommunikation zwischen Finanzamt und Stiftung. Das wäre ja noch schöner.