Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)
Verfasst: 10.08.2022, 12:01
Hallo alle zusammen,
ich bin seit 2,5 Monaten in einem Bewerbungsprozess. Nun scheint es, dass ich aufgrund fehlender 30 ECTS nun nicht die Position antreten kann.
Meinen BA habe ich mit 210 ECTS und nun den Master (dummerweise) mit 60 ECTS absolviert, komme entsprechend auf 270 ECTS.
Hintergrund:
Vor 3 Wochen hat mir die Professorin (selbst neu an der Universität, gründet neuen Lehrstuhl) zugesagt, dass sie mich gerne betreuen möchte. Allerdings müsste mein Masterabschluss (der Universität Barcelona, 60 ECTS) durch die ZAB auf die Gleichwertigkeit geprüft werden. Nun kam diese Woche bei der Prüfung heraus, dass der Abschluss aufgrund des Umfanges (60 ECTS) nicht als gleichwertig angesehen wird. Entsprechend meint die Professorin, dass dadurch die Anstellung auf TV-L 13 (wie ausgeschrieben) nicht möglich sei – lediglich TV-L 12 wäre möglich. Und die Anstellung wäre verbunden mit einer Vielzahl von Auflagen. Außerdem würde der Prozess sich um weitere Wochen oder gar Monate verlängern, da der Fakultätsrat hier über die Anstellung entscheiden müsste.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann berichten?
Kann ich durch Kurse die fehlenden 30 ECTS belegen und anrechnen lassen oder muss ich dafür einen weiteren Master absolvieren?
Da der Master als nicht gleichwertig angesehen wird, kann ich mit diesen zusätzlich ECTS überhaupt dann als TV-L 13 eingestuft werden?
Ist es den Stress wert, sie zu bitten den Weg über den Fakultätsrat zu gehen und zu fragen?
Ich bin dankbar über jede Antwort, denn das letzte Gespräch hat mich ziemlich frustriert, da mir das im Vorhinein nicht bewusst war (komme aus einer einfachen Familie, Promovieren ist ein ganz neues Thema, auf das ich selbst erst Anfang des Jahres (schon in Mitten des Masters) gestoßen bin und nun voll und ganz dahinter stehe)
ich bin seit 2,5 Monaten in einem Bewerbungsprozess. Nun scheint es, dass ich aufgrund fehlender 30 ECTS nun nicht die Position antreten kann.
Meinen BA habe ich mit 210 ECTS und nun den Master (dummerweise) mit 60 ECTS absolviert, komme entsprechend auf 270 ECTS.
Hintergrund:
Vor 3 Wochen hat mir die Professorin (selbst neu an der Universität, gründet neuen Lehrstuhl) zugesagt, dass sie mich gerne betreuen möchte. Allerdings müsste mein Masterabschluss (der Universität Barcelona, 60 ECTS) durch die ZAB auf die Gleichwertigkeit geprüft werden. Nun kam diese Woche bei der Prüfung heraus, dass der Abschluss aufgrund des Umfanges (60 ECTS) nicht als gleichwertig angesehen wird. Entsprechend meint die Professorin, dass dadurch die Anstellung auf TV-L 13 (wie ausgeschrieben) nicht möglich sei – lediglich TV-L 12 wäre möglich. Und die Anstellung wäre verbunden mit einer Vielzahl von Auflagen. Außerdem würde der Prozess sich um weitere Wochen oder gar Monate verlängern, da der Fakultätsrat hier über die Anstellung entscheiden müsste.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann berichten?
Kann ich durch Kurse die fehlenden 30 ECTS belegen und anrechnen lassen oder muss ich dafür einen weiteren Master absolvieren?
Da der Master als nicht gleichwertig angesehen wird, kann ich mit diesen zusätzlich ECTS überhaupt dann als TV-L 13 eingestuft werden?
Ist es den Stress wert, sie zu bitten den Weg über den Fakultätsrat zu gehen und zu fragen?
Ich bin dankbar über jede Antwort, denn das letzte Gespräch hat mich ziemlich frustriert, da mir das im Vorhinein nicht bewusst war (komme aus einer einfachen Familie, Promovieren ist ein ganz neues Thema, auf das ich selbst erst Anfang des Jahres (schon in Mitten des Masters) gestoßen bin und nun voll und ganz dahinter stehe)