Blindzitat

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Amsel
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Blindzitat

Beitrag von Amsel »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen Gesetzestext aus einem Lehrbuch übernommen und nur die Primärquelle zitiert. Da das Lehrbuch fälschlicherweise aus einem "für" jedoch ein "zum" gemacht hat, liegt nun ein falsches Blindzitat vor.

Ich habe das durch Zufall bemerkt, die Dissertation ist bereits veröffentlicht. Habe ich plagiiert? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Unter den Teppich kehren möchte diesen Fehler nicht.

Danke!
FerdiFuchs
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Re: Blindzitat

Beitrag von FerdiFuchs »

Ich würde mich an deiner Stelle entspannen.
  • Vermutlich ist das falsche Wort an dieser Stelle plausibel, und dann wäre es nicht nachzuweisen, dass du den Gesetzestext aus dem Lehrbuch kopiert hast - genauso gut könntest du zufällig den gleichen Fehler gemacht haben wie die Autoren.
  • Selbst wenn das falsche Wort an der Stelle unplausibel ist und man eher von einem Kopieren ausgehen könnte, wäre dies keineswegs notwendigerweise als Plagiat zu werten. Ein Kopieren aus der Sekundärquelle wäre ja immer noch akzeptabel, vorausgesetzt, dass du die ursprüngliche Quelle geprüft hast. Aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlers könnte man dir hier nichts Gegenteiliges nachweisen, zumal der Fehler so subtil ist, dass man ihn selbst bei einer gewissenhaften Prüfung übersehen könnte.
  • Diese beiden ersten Punkte wären nur dann relevant, wenn der Fehler jemandem auffallen würde und derjenige dir aus dieser geringfügigen Sache einen Strick drehen wollte, was extrem unwahrscheinlich ist. In allen bekannten Fällen, wo Personen der Öffentlichkeit Probleme mit Platgiatsuchern hatten, gingen erheblich größere Fehler voraus, um überhaupt auf dem Radar der Plagiatsucher zu erscheinen.
Aus diesen Überlegungen heraus würde ich die Wahrscheinlichkeit, dass du Konsequenzen zu befürchten hast, auf Null beziffern. Insgesamt lautet mein Ratschlag, nichts zu tun und die Sache abzuhaken.
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