Frage zu WissZeitVG
Verfasst: 06.07.2022, 12:33
Hey,
vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen. Ich blicke beim WissZeitVG nicht so ganz durch, und in der Verwaltung bekomme ich auch keine Auskunft. Und zwar würde ich gerne für mich ausschließen können, in (naher) Zukunft mal Probleme wegen des WissZeitVG zu bekommen, weiß aber nicht so recht was alles dazu zählt. Ich würd einfach mal meine Beschäftigungen auflisten -- vielleicht findet sich ja jemand, der mir dann weiterhelfen kann.
- Studiumsabschluss Mitte 2017, davor SHK/WHK (circa ein Jahr), nach Abschluss noch circa 3 Monate WHK
- Oktober 2017 bis September 2018 wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
- Oktober 2018 bis September 2022 Stipendium (extern)
- Januar 2019 bis April 2023 Stelle als WHK (30 Stunden im Monat; gestützt auf WissZeitVG, befristete Beschäftigung erfolgt zur eigenen Qualifizierung)
Was fällt denn davon unter das WissZeitVG? Ich habe das Angebot bekommen, ab Oktober 2022 die Stundenzahl der WHK Stelle zu erhöhen, um den Status einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhalten (d.h. nach Abgabe der Dissertation, aber vor der Verteidigung). Hätte das auch Auswirkungen?
Ab wann beginnt die PostDoc-Phase genau? Schon mit der Abgabe der Diss? Fangen die "neuen" sechs Jahre sofort dann an?
Ich habe auch mal gehört, dass eine Wiedereinstellung (auch an einer anderen Uni) evtl. schwierig werden könnte, wenn der Vertrag zu Ende geht und dann eine Pause zwischen dem alten und dem neuen Vertrag ist. Auf welche Situationen bezieht sich das?
Kommt irgendwem irgendetwas komisch vor, oder sollte ich dringend etwas wissen/ beachten?
Ich weiß, das sind jetzt wirklich einige Fragen, aber ich würde mich sehr über eure Antwort freuen. Vielen Dank schon mal!
vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen. Ich blicke beim WissZeitVG nicht so ganz durch, und in der Verwaltung bekomme ich auch keine Auskunft. Und zwar würde ich gerne für mich ausschließen können, in (naher) Zukunft mal Probleme wegen des WissZeitVG zu bekommen, weiß aber nicht so recht was alles dazu zählt. Ich würd einfach mal meine Beschäftigungen auflisten -- vielleicht findet sich ja jemand, der mir dann weiterhelfen kann.
- Studiumsabschluss Mitte 2017, davor SHK/WHK (circa ein Jahr), nach Abschluss noch circa 3 Monate WHK
- Oktober 2017 bis September 2018 wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
- Oktober 2018 bis September 2022 Stipendium (extern)
- Januar 2019 bis April 2023 Stelle als WHK (30 Stunden im Monat; gestützt auf WissZeitVG, befristete Beschäftigung erfolgt zur eigenen Qualifizierung)
Was fällt denn davon unter das WissZeitVG? Ich habe das Angebot bekommen, ab Oktober 2022 die Stundenzahl der WHK Stelle zu erhöhen, um den Status einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhalten (d.h. nach Abgabe der Dissertation, aber vor der Verteidigung). Hätte das auch Auswirkungen?
Ab wann beginnt die PostDoc-Phase genau? Schon mit der Abgabe der Diss? Fangen die "neuen" sechs Jahre sofort dann an?
Ich habe auch mal gehört, dass eine Wiedereinstellung (auch an einer anderen Uni) evtl. schwierig werden könnte, wenn der Vertrag zu Ende geht und dann eine Pause zwischen dem alten und dem neuen Vertrag ist. Auf welche Situationen bezieht sich das?
Kommt irgendwem irgendetwas komisch vor, oder sollte ich dringend etwas wissen/ beachten?
Ich weiß, das sind jetzt wirklich einige Fragen, aber ich würde mich sehr über eure Antwort freuen. Vielen Dank schon mal!