Krankenversicherung vor Beginn der offiziellen Promotion

Gesperrt
soon2bephd
Beiträge: 3
Registriert: 13.06.2022, 14:09
Status: Vorbereitung
Hat sich bedankt: 1 Mal

Krankenversicherung vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von soon2bephd »

Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung vor dem eigentlichen Beginn der Promotion.

Ich habe vor kurzem meine letzte Prüfungsleistung erbracht und mir wurde eine Zusage für eine feste Promotionsstelle ab Oktober gegeben. Als Zwischenfinanzierung wurde mir ein kurzes Forschungsstipendium angeboten. Wie sieht es in diesem Zeitraum mit der Krankenversicherung aus? Ich bin offiziell ja noch kein Promotionsstudent.

Als stipendienfinanzierter Promotionsstudent muss man sich entweder "gesetzlich freiwillig" versichern oder man geht in die PKV. Da ich aber noch kein Promotionsstudent bin, ist mir nicht ganz klar wie das funktioniert. Mir kam die Idee sich in dieser Zeit in einen anderen Studiengang umzuschreiben und weiterhin studentisch versichert zu bleiben, jedoch ist mir dabei nicht ganz klar das Stipendieneinkommen bei der Krankenkasse zu deklarieren ist.

Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Grüße und vielen Dank im Voraus!
Zuletzt geändert von Sebastian am 21.06.2022, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Abkürzung im Titel für die Suche entfernt.
Sebastian
Admin
Beiträge: 1977
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 32 Mal
Danksagung erhalten: 55 Mal
Kontaktdaten:

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von Sebastian »

Promotionsstudent bist du doch m.E. ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation für ein Promotionsstudium. Das ist nicht von der WiMA-Stelle an der Uni abhängig.
Wenn du also schon über ein Umschreiben nachdenkst, warum dann nicht gleich in dein Zielstudium, das Promotionsstudium?

Sebastian

Mehr zu den Rechtsverhältnissen rund um die Promotion...
daherrdoggda
Beiträge: 352
Registriert: 16.08.2015, 21:28
Status: rer nat
Wohnort: USA
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 36 Mal

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von daherrdoggda »

Meine KV hat grundsaetzlich keine Doktoranden studentisch versichert, weil sie das als Aufbaustudium gewertet haben und man damit keinen Anspruch mehr auf studentische Versicherung hat.

Siehe zB: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... nt-2031410
soon2bephd
Beiträge: 3
Registriert: 13.06.2022, 14:09
Status: Vorbereitung
Hat sich bedankt: 1 Mal

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von soon2bephd »

Promotionsstudent bist du doch m.E. ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation für ein Promotionsstudium. Das ist nicht von der WiMA-Stelle an der Uni abhängig. Wenn du also schon über ein Umschreiben nachdenkst, warum dann nicht gleich in dein Zielstudium, das Promotionsstudium?
Die Immatrikulation in ein Promotionsstudium erfordert aber eine klare Zuordnung zu einem Vorhaben, was zurzeit noch nicht gewährleistet werden kann, da die Stelle erst ab Oktober ist.
Meine KV hat grundsaetzlich keine Doktoranden studentisch versichert, weil sie das als Aufbaustudium gewertet haben und man damit keinen Anspruch mehr auf studentische Versicherung hat.
Genau, das ist mir klar. Nur bin ich zurzeit eben nicht in eine Promotionsstudium eingeschrieben und kann es leider auch nicht sein also suche ich eine Alternativlösung. Zur Not versichere ich mich freiwillig als Stipendiat eines Forschungsvorhabens. Es hätte aber durchaus einen monetären Vorteil, wenn man für die Zwischenzeit weiterhin studentisch versichert bleiben könnte, weil man kein eingeschriebener Promotionsstudent ist.

Ich weiß das ganze ist ein seltsamer Grenzfall. Ist auch nicht schlimm, wenn es da keine Alternativlösung gibt. Ich versuche mich bei der Krankenkasse schlau zu machen.
flip
Beiträge: 1166
Registriert: 02.11.2012, 02:50
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von flip »

daherrdoggda hat geschrieben: ↑14.06.2022, 04:24 Meine KV hat grundsaetzlich keine Doktoranden studentisch versichert, weil sie das als Aufbaustudium gewertet haben und man damit keinen Anspruch mehr auf studentische Versicherung hat.

Siehe zB: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... nt-2031410
Die Versicherung liegt doch vor dem Promotionsbeginn. Also das ist irrelevant.
Ich verstehe gerade nicht, warum du nicht einfach die Immatrikulation bis zum Semesterende weiterlaufen lässt. Du wirst ja nicht einfach so während des Semesters exmatrikuliert.

Wenn du das Stipendium für drei Monate nur unter der Auflage der Exmatrikulation und des Promotionsstatus bekommt, dann musst du gegenrechnen ob es sich lohnt. In der Regel schon, weil du dich einfach für ~150€ im Monat freiwillig versicherst. PKV kann ein wenig günstiger sein, rechtfertig den Aufwand aber nicht, da du eh wieder im Oktober zurückwechseln musst.
soon2bephd
Beiträge: 3
Registriert: 13.06.2022, 14:09
Status: Vorbereitung
Hat sich bedankt: 1 Mal

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von soon2bephd »

flip hat geschrieben: ↑14.06.2022, 12:52 Die Versicherung liegt doch vor dem Promotionsbeginn. Also das ist irrelevant. Ich verstehe gerade nicht, warum du nicht einfach die Immatrikulation bis zum Semesterende weiterlaufen lässt.
Also wenn für die KV nur der Immatrikulationsstatus ausreicht um als Student zu gelten statt das Datum der letzten Prüfungsleistung, dann ist das natürlich ein sehr hilfreicher Hinweis! Das macht das Ganze um einiges einfacher. Dankeschön!
Wenn du das Stipendium für drei Monate nur unter der Auflage der Exmatrikulation und des Promotionsstatus bekommst, (...)
Diese Auflage besteht nicht. Von daher sollte das, wie du zuvor geschildert hast, kein Problem sein. Jetzt bleibt nur noch die Frage ob sich die studentische KV einkommensabhängig ändert oder nicht, da es über der 450€ Grenze liegt.
daherrdoggda
Beiträge: 352
Registriert: 16.08.2015, 21:28
Status: rer nat
Wohnort: USA
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 36 Mal

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von daherrdoggda »

flip hat geschrieben: ↑14.06.2022, 12:52 Die Versicherung liegt doch vor dem Promotionsbeginn. Also das ist irrelevant.
Wenn das Stipendium fuer das Promotionsprojekt ist, beginnt dieses mit dem Stipendium.
Nur die Stelle beginnt ab Oktober. Es gibt/gab Doktoranden, die nie eine Stelle haben, und nur mit Stipendien finanziert werden.
Ob man als Promotionsstudent eingeschrieben ist, ist auch eher nachrangig. Man muss sich ja nicht bei der Uni einschreiben. Das Einkommensverhaeltnis ist das relevante fuer die KV.
Vll kann soon2bphd rausfinden, ob das Stipendium fuer das Promotionsprojekt ist, oder fuer Studenten ohne Abschluss, etc.
flip
Beiträge: 1166
Registriert: 02.11.2012, 02:50
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal

Re: KV vor Beginn der offiziellen Promotion

Beitrag von flip »

soon2bephd hat geschrieben: ↑14.06.2022, 17:32
flip hat geschrieben: ↑14.06.2022, 12:52 Die Versicherung liegt doch vor dem Promotionsbeginn. Also das ist irrelevant. Ich verstehe gerade nicht, warum du nicht einfach die Immatrikulation bis zum Semesterende weiterlaufen lässt.
Also wenn für die KV nur der Immatrikulationsstatus ausreicht um als Student zu gelten statt das Datum der letzten Prüfungsleistung, dann ist das natürlich ein sehr hilfreicher Hinweis! Das macht das Ganze um einiges einfacher. Dankeschön!
Wenn du das Stipendium für drei Monate nur unter der Auflage der Exmatrikulation und des Promotionsstatus bekommst, (...)
Diese Auflage besteht nicht. Von daher sollte das, wie du zuvor geschildert hast, kein Problem sein. Jetzt bleibt nur noch die Frage ob sich die studentische KV einkommensabhängig ändert oder nicht, da es über der 450€ Grenze liegt.

Du wirst immer zum Ende eines Semesters exmatrikuliert (außer du selber willst unbedingt einen früheren Termin). Und die Maßzahl dafür ist nicht, wann du deine letzte Prüfung gehabt hast, sondern wann dein Abschluss im System als unterschriftsreich erfasst ist (also nachdem Dekan oder sonst wer unterschrieben hat). Woher soll die Uni auch wissen, wann deine letzte Prüfung war? Dafür gibt es ja zig Abweichungen in den einzlenen POs.

Die 450€ monatlich sind ebenfalls irrelevant, da es um den jährlichen Freibetrag geht, sonst könnte ja niemand Praktika machen. Der liegt irgendwo bei knapp 10k.
Solange die Vorgabe des Stipendiums nicht ist, dass du dich als Student exmatrikulieren musst, ändert sich für dich bis zum Semesterende nichts, außer dass du ein zusätzliches Einkommen in Form des Stipendiums hast. Für die Krankenkasse ist es somit auch egal. Dort musst du nur aktiv werden, wenn sich dein Status "Student" ändert.
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag