Hallo, ich bin verzweifelt und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vor einiger (langer) Zeit habe ich meine Doktorarbeit eingereicht. Mein Doktorvater hat sich nun lange Zeit geweigert (bzw. mich vertröstet), das Erstgutachten zu erstellen. Die Fakultät hat mehrmals bei ihm nachgefragt meint aber, dass man da nichts machen könne.
1. Was kann ich nun überhaupt noch tun? Ist es möglich nach Eröffnung des Promotionsverfahrens den Betreuer noch zu wechseln?
2. Und was passiert, wenn nach Begutachtung der Betreuer erkrank oder verstirbt. Kann die mündliche Prüfung dann durch jemand anderen abgenommen werden? In unserer Promotionsordnung steht leider eindeutig drin, dass der Betreuer an der mündlichen Prüfung teilzunehmen hat. Aber die Konsequenz kann doch dann auch nicht sein, dass mündliche Prüfung einfach nicht stattfindet
Freue mich über jede Hilfe.
Doktorvater kommt Verpflichtungen nicht nach
-
- Admin
- Beiträge: 1973
- Registriert: 30.08.2006, 12:41
- Status: Schon länger fertig
- Hat sich bedankt: 31 Mal
- Danksagung erhalten: 53 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Doktorvater kommt Verpflichtungen nicht nach
Pardon, hier gab es eine Verzögerung bei der Freigabe...
-
- Neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.01.2019, 17:01
Re: Doktorvater kommt Verpflichtungen nicht nach
Für Solche Situationen gibt es Ausnahmereglungen.
Die Fakultät promoviert einen, nicht ein einzelner Betreuer.
Wenn es ganz schlimm kommt, kannst du über den Fakultätsrat schriftlich einen Antrag über den Wechsel des Betreuers stellen.
Die Fakultät promoviert einen, nicht ein einzelner Betreuer.
Wenn es ganz schlimm kommt, kannst du über den Fakultätsrat schriftlich einen Antrag über den Wechsel des Betreuers stellen.
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag