Liebes Forum,
ich wurde angefragt, ob ich für einen kommerziellen Anbieter Teile eines Lehrbuchs für Auszubildende schreiben möchte. Ich habe selbst nicht viel publiziert, bin aber recht frisch gebackener FH-Prof. Ich soll einen Honorarvorschlag machen
Nun habe ich keine Ahnung, wie ich herausbekommen, was da üblich ist. Über Vergleichswerte (disziplinunabhängig) für so 20 Seiten Text wäre ich dankbar.
Danke
Donkey
Honorar für Beitrag in Lehrbuch
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Re: Honorar für Beitrag in Lehrbuch
Ich zeige mal guten Willen und gebe die Extrakte meiner durchaus unzureichenden Halbbildung in dem Bereich preis.
Ich fürchte, disziplin- oder gar themaunabhängig gibt es da nur wenig Allgemeingültiges. "Üblich" sind _für das komplette Werk_ pro verkauftem und nicht remittiertem Exemplar zwischen 5% (Autor*in neu und eher unbekannt & Taschenbuchausgabe) und 12% (hardcover & die Komplementärmenge bei Autor*innen, abzüglich des oberen Randes, denn z.B. Fr. Rowling bzw ihr(e) Agent*in wird eine Verhandlungsposition haben, von der du nicht mal träumen magst^^) vom "NettoladenVKP". Der NettoladenVKP ist wichtig als Bezugsgröße, denn bei z.B. Nettoverlagsabgabepreis (Abgabepreis an Groß- und Einzelhandel) liegt man schnell mal 30-50% niedriger. Auch wichtig ist die Laufzeit des Vertrags. Steht dazu nichts explizit, so gilt er IMHO (Vorsicht Halbwissen!) analog den Fristen für Urheberrechte. also bis 70(50?) Jahre nach dem Ableben der Autor*in. Freut einerseits noch die Enkel der Erben, heisst aber andererseits, dass du nicht nie rauskommst, wenn was aus dem Ruder läuft, sofern der Verlag die Herstellung nicht auslaufen lässt. "Ich habe gehört"^^, dass Verlage 20 Jahre Laufzeit durchaus abnicken, aber ich höre viel und behalte mitunter das Falsche im Gedächtnis.
Deutlich höher in die Prozentkiste musst du IMHO bei ebook-Versionen greifen. Zum einen sieht der Vertriebsweg verlagsseitig oft nur die Erteilung einer Lizenz an einen Distributor vor, zum anderen würde dieser über eine Marge von 30% bestenfalls lächeln.
Wie sich dein Anteil prozentual zum Gesamtwerk rechnet, weiss ich nicht, halte mich dementsprechend ganz raus.
Evtl. machst du dem Verlag deine Honorarvorstellung schmackhaft durch rel. niedrigen Prozentsatz für 1. Auflage und entspr. höheren Satz für Folgeauflagen.
Über weitere Rechtsverwertung lasse ich mich nicht aus, frag lieber nochmal, wenn Hollywood wg. der Filmrechte aktiv wird!
Ich fürchte, disziplin- oder gar themaunabhängig gibt es da nur wenig Allgemeingültiges. "Üblich" sind _für das komplette Werk_ pro verkauftem und nicht remittiertem Exemplar zwischen 5% (Autor*in neu und eher unbekannt & Taschenbuchausgabe) und 12% (hardcover & die Komplementärmenge bei Autor*innen, abzüglich des oberen Randes, denn z.B. Fr. Rowling bzw ihr(e) Agent*in wird eine Verhandlungsposition haben, von der du nicht mal träumen magst^^) vom "NettoladenVKP". Der NettoladenVKP ist wichtig als Bezugsgröße, denn bei z.B. Nettoverlagsabgabepreis (Abgabepreis an Groß- und Einzelhandel) liegt man schnell mal 30-50% niedriger. Auch wichtig ist die Laufzeit des Vertrags. Steht dazu nichts explizit, so gilt er IMHO (Vorsicht Halbwissen!) analog den Fristen für Urheberrechte. also bis 70(50?) Jahre nach dem Ableben der Autor*in. Freut einerseits noch die Enkel der Erben, heisst aber andererseits, dass du nicht nie rauskommst, wenn was aus dem Ruder läuft, sofern der Verlag die Herstellung nicht auslaufen lässt. "Ich habe gehört"^^, dass Verlage 20 Jahre Laufzeit durchaus abnicken, aber ich höre viel und behalte mitunter das Falsche im Gedächtnis.
Deutlich höher in die Prozentkiste musst du IMHO bei ebook-Versionen greifen. Zum einen sieht der Vertriebsweg verlagsseitig oft nur die Erteilung einer Lizenz an einen Distributor vor, zum anderen würde dieser über eine Marge von 30% bestenfalls lächeln.
Wie sich dein Anteil prozentual zum Gesamtwerk rechnet, weiss ich nicht, halte mich dementsprechend ganz raus.
Evtl. machst du dem Verlag deine Honorarvorstellung schmackhaft durch rel. niedrigen Prozentsatz für 1. Auflage und entspr. höheren Satz für Folgeauflagen.
Über weitere Rechtsverwertung lasse ich mich nicht aus, frag lieber nochmal, wenn Hollywood wg. der Filmrechte aktiv wird!
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