darf Dekan Annahme der Arbeit u.a. wg. "Kritik" an Uni verweigern?

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unbestimmteStudien
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darf Dekan Annahme der Arbeit u.a. wg. "Kritik" an Uni verweigern?

Beitrag von unbestimmteStudien »

Zum Glück nicht meine Arbeit, ich würde aber gerne einen guten Rat geben und frage daher mal hier in die Runde:

Ein Dekan ist der Meinung, dass eine Dissertation nicht zur Promotion angenommen werden kann, weil in ihr Zitate enthalten sind, die u.a. den“ Vorwurf“ des wissenschaftlichen Fehlverhaltens zum Nachteil des Verfassers gegenüber einem vormaligen festangestellten leitenden Mitarbeiter des Arbeitskreises als auch den „Vorwurf“ einer langen Untätigkeit seitens der Universitätsleitung gegenüber dieser Situation erheben. Die Uni hat wohl gegenüber der DFG die vormalige Situation bedauert, daher würde ich eher von „Feststellung“ als „Vorwurf“ sprechen.
Es wird auf andere Verfahrenswege verwiesen, dass keine Möglichkeit einer Klarstellung und Stellungnahme bestehe, der Eindruck erweckt werde, dass das Geschilderte seitens der Universität unwidersprochen stehen bleiben solle.

Laut Promotionsordnung ist es an den beiden Gutachtern, über die Annahme zu befinden, der Dekan wird dabei nicht erwähnt.


Sollte/muss man da klein beigeben, weil z.B. der Dekan am längeren Hebel sitzt?
flip
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Re: darf Dekan Annahme der Arbeit u.a. wg. "Kritik" an Uni verweigern?

Beitrag von flip »

Lies mal deinen Text noch einmal in Ruhe und überlege, was jemand jetzt darauf antworten soll.

Was sollen das für Zitate sein? Wieso sind in einer Dissertation überhaupt Zitate von anderen Mitarbeitern enthalten?! Und wieso weiß der Dekan davon?

Wir reden hier von einem umfangreichen Politikum, dass du never ever über ein anonymes Forum mit deinem 10-Zeiler lösen kannst.
Wierus
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Re: darf Dekan Annahme der Arbeit u.a. wg. "Kritik" an Uni verweigern?

Beitrag von Wierus »

Kann flip nur zustimmen. Wer es nötig hat, ein so aufwändig erarbeitetes 'Schriftstück' wie die Dissertation mit Angriffen gegen das eigene Institut anzureichern, der darf sich nicht über (großen) Ärger wundern.

Ansonsten finde ich es sehr seltsam, dass ein Dekan solch eine Entscheidung alleine fällen kann. Dazu braucht es mindestens die Rücksprache mit dem Vorsitzenden der Promotionskommission, wenn nicht sogar eine größere Fakultätssitzung unter Konsultation der Gutachter.

Und um ehrlich zu sein, halte ich die ganze Geschichte für ziemlichen Humbug...
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