VG Wort Ausschüttung nicht mehr in der Steuererklärung angeben?
Verfasst: 13.01.2022, 11:07
Liebe Community,
von der VG Wort habe ich folgende Meldung erhalten:
"Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2020 hinsichtlich der Umsatzsteuer eine neue Regelung besteht:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterliegen nur noch die urheberrechtlichen Nutzungsrechte wie z.B. KOPIENVERSAND, SCHULBUCH, PRESSESPIEGEL, FERNSEHEN/HÖRFUNK öffentl. Wiedergabe, kleine Senderechte, KABEL FS/HF der Umsatzsteuer.
Die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG wie z.B. WISSENSCHAFT, METIS, BIBLIOTHESTANTIEMEN, FERNSEHEN/HÖRFUNK private Vervielfältigung, / Fernsehen Ausland /PRESSE Repro/Lesezirkel /ZPÜ Hörfunk / Fernsehen sind nach der neueren EuGH-Rechtsprechung „Schadensersatz“ und somit nicht umsatzsteuerpflichtig, da nicht steuerbar."
Das heißt, meine VG Wort Einnahmen (Wissenschaft) muss ich in der Steuererklärung nicht mehr angeben, ist das richtig?
LG
von der VG Wort habe ich folgende Meldung erhalten:
"Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2020 hinsichtlich der Umsatzsteuer eine neue Regelung besteht:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterliegen nur noch die urheberrechtlichen Nutzungsrechte wie z.B. KOPIENVERSAND, SCHULBUCH, PRESSESPIEGEL, FERNSEHEN/HÖRFUNK öffentl. Wiedergabe, kleine Senderechte, KABEL FS/HF der Umsatzsteuer.
Die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG wie z.B. WISSENSCHAFT, METIS, BIBLIOTHESTANTIEMEN, FERNSEHEN/HÖRFUNK private Vervielfältigung, / Fernsehen Ausland /PRESSE Repro/Lesezirkel /ZPÜ Hörfunk / Fernsehen sind nach der neueren EuGH-Rechtsprechung „Schadensersatz“ und somit nicht umsatzsteuerpflichtig, da nicht steuerbar."
Das heißt, meine VG Wort Einnahmen (Wissenschaft) muss ich in der Steuererklärung nicht mehr angeben, ist das richtig?
LG