Liebe Community,
von der VG Wort habe ich folgende Meldung erhalten:
"Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2020 hinsichtlich der Umsatzsteuer eine neue Regelung besteht:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterliegen nur noch die urheberrechtlichen Nutzungsrechte wie z.B. KOPIENVERSAND, SCHULBUCH, PRESSESPIEGEL, FERNSEHEN/HÖRFUNK öffentl. Wiedergabe, kleine Senderechte, KABEL FS/HF der Umsatzsteuer.
Die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG wie z.B. WISSENSCHAFT, METIS, BIBLIOTHESTANTIEMEN, FERNSEHEN/HÖRFUNK private Vervielfältigung, / Fernsehen Ausland /PRESSE Repro/Lesezirkel /ZPÜ Hörfunk / Fernsehen sind nach der neueren EuGH-Rechtsprechung „Schadensersatz“ und somit nicht umsatzsteuerpflichtig, da nicht steuerbar."
Das heißt, meine VG Wort Einnahmen (Wissenschaft) muss ich in der Steuererklärung nicht mehr angeben, ist das richtig?
LG
VG Wort Ausschüttung nicht mehr in der Steuererklärung angeben?
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Re: VG Wort Ausschüttung nicht mehr in der Steuererklärung angeben?
Hallo,
ich bin kein Steuerberater daher ist dies auch keine Beratung:
In deinem Zitat geht es um Umsatzsteuer, d.h. du musta du Umsätze der VG Wort keine Umsatzsteuer abführen.
Einkommen erzielst du aber trotzdem, daher musst du die Einnahmen bei der Einkommensteuer angeben.
Grüße
ich bin kein Steuerberater daher ist dies auch keine Beratung:
In deinem Zitat geht es um Umsatzsteuer, d.h. du musta du Umsätze der VG Wort keine Umsatzsteuer abführen.
Einkommen erzielst du aber trotzdem, daher musst du die Einnahmen bei der Einkommensteuer angeben.
Grüße
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Re: VG Wort Ausschüttung nicht mehr in der Steuererklärung angeben?
Aber zieht mir dann das Finanzamt nicht automatisch Umsatzsteuer dafür? Oder muss ich das gesondert angeben?
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Re: VG Wort Ausschüttung nicht mehr in der Steuererklärung angeben?
Nein, es gibt grundsätzlich zwei Optionen:
- du fällst unter die Kleinunternehmer-Regelung und bist daher ohnehin nicht USt pflichtig
- du bist Umsatzsteuerpflichtig weil du Selbständig / Gewerbetreibende / Freiberufler über der Kleinunternehmer-Grenze bist, dann verbuchst du die Einnahmen der VG Wort als Umsatzsteuerfrei
Grüße
- du fällst unter die Kleinunternehmer-Regelung und bist daher ohnehin nicht USt pflichtig
- du bist Umsatzsteuerpflichtig weil du Selbständig / Gewerbetreibende / Freiberufler über der Kleinunternehmer-Grenze bist, dann verbuchst du die Einnahmen der VG Wort als Umsatzsteuerfrei
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