Hallo liebes Forum,
ich bin endlich schließlich nach sechs Jahren mit meiner Diss. fertig geworden, und die Arbeit wurde von beiden BetreuerInnen zur Einreichung akzeptiert. Da ich völlig dummerweise nicht lückenlos an meiner Uni registriert gewesen war, prüft das Promotionssekretariat zurzeit einen Weg, wie ich einreichen könnte. Man muss eine lückenlose Registrierung nachweisen können. Jetzt wollte ich hier im Forum in die Runde fragen, ob jemand mal in einer ähnlichen Situation gewesen war und ob das für den/diejenige positiv oder negativ ausgegangen ist. Ich hab gerade Panik, dass ich nicht einreichen darf.
Vielen Dank schonmal.
gewitter
Keine lückenlose Registrierung als Doktorand. Arbeit nicht einreichen können?
Re: Keine lückenlose Registrierung als Doktorand. Arbeit nicht einreichen können?
Naja, sich jedes Semester rückmelden. Die Registrierung als Doktorand ist an meiner Uni eine Alternative zur Immatrikulation, aber lückenlos für jedes Semester verpflichtend. Ein schlimmer Fehler meinerseits, die Promotionsordnung erst jetzt ganz gelesen zu haben.
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Re: Keine lückenlose Registrierung als Doktorand. Arbeit nicht einreichen können?
Zwei Professoren überstimmen das Prüfungsamt in solch einer Angelegenheit. Zumindest, solange es wirklich nur diese eine, triviale Formalität ist.
Ansonsten -- und mit Rückendeckung deiner Gutachter -- das Gespräch mit dem Dekan suchen.
Ich bin mir ziemlich sicher: Das kann nicht der Grund für die Ablehnung oder das Scheitern eines Promotionsverfahrens sein. Nicht in Deutschland, wo die Selbständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses immer noch groß geschrieben wird.
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Re: Keine lückenlose Registrierung als Doktorand. Arbeit nicht einreichen können?
Hallo gewitter,
bei uns ist es auch so, dass man als Doktorand entweder immatrikuliert oder zumindest registriert sein muss (@all: Der Unterschied ist oft, dass man registriert keine Leistungen wie Semesterticket usw. bezieht, aber auch keinen Semesterbeitrag bezahlen muss). Aber ich habe bei uns auch schon von Fällen gehört, wo das vergessen wurde. Ich kenne dagegen aber niemanden, der deswegen am Ende nicht einreichen konnte. Wende dich deswegen mal an deinen Doktorvater. Wie Wierus sagte, die können in den allermeisten Fällen viel mehr Macht ausüben als der Verwaltungsapparat. Und auch eigentlich feste Regeln können durch durch den DV ausgehoben werden, wenn er sich einsetzt. Kümmere dich, aber mach dir nicht zu viele Sorgen.
bei uns ist es auch so, dass man als Doktorand entweder immatrikuliert oder zumindest registriert sein muss (@all: Der Unterschied ist oft, dass man registriert keine Leistungen wie Semesterticket usw. bezieht, aber auch keinen Semesterbeitrag bezahlen muss). Aber ich habe bei uns auch schon von Fällen gehört, wo das vergessen wurde. Ich kenne dagegen aber niemanden, der deswegen am Ende nicht einreichen konnte. Wende dich deswegen mal an deinen Doktorvater. Wie Wierus sagte, die können in den allermeisten Fällen viel mehr Macht ausüben als der Verwaltungsapparat. Und auch eigentlich feste Regeln können durch durch den DV ausgehoben werden, wenn er sich einsetzt. Kümmere dich, aber mach dir nicht zu viele Sorgen.
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