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Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 27.08.2021, 10:44
von FerdiFuchs
Irgendwas passt hier nicht zusammen.

1. Wenn du eine Begründung nur durch Kollegen erfährst, ist es keine offizielle Begründung, oder? Worum geht es bei diesen behaupteten Unstimmigkeiten genau?

2. Was genau ist mit "kein Platz mehr für dich" gemeint? Gibt es akuten Raummangel im Institut? Anderenfalls würde ich als Institutsleiter bereits eingestellte und eingearbeitete Doktoranden jederzeit behalten wollen, zumal sie ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen die Forschung des Instituts vorantreiben. Das altersbedingte Ausscheiden der Doktormutter allein scheint mir da kein ausreichender Grund zu sein.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 27.08.2021, 10:51
von Nico
FerdiFuchs hat geschrieben: 27.08.2021, 10:44 Irgendwas passt hier nicht zusammen.

1. Wenn du eine Begründung nur durch Kollegen erfährst, ist es keine offizielle Begründung, oder? Worum geht es bei diesen behaupteten Unstimmigkeiten genau?

2. Was genau ist mit "kein Platz mehr für dich" gemeint? Gibt es akuten Raummangel im Institut? Anderenfalls würde ich als Institutsleider bereits eingestellte und eingearbeitete Doktoranden jederzeit behalten wollen, zumal sie ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen die Forschung des Instituts vorantreiben.
1. Die offizielle Begründung erscheint nirgendwo, weil die Kündigung in der Probezeit keiner Begründung bedarf und weil der Betriebsrat sie mir angeblich nicht sagen darf (s.o). Daher meine ursprüngliche Frage.

2. Dadurch dass meine Doktormutter in Rente geht und nur ein weiter Lehrstuhl vorhanden ist (der des großen Chefs), ergibt sich ein Überschuss an Assistenten. Er hat schon 3 + es kämen noch 3 dazu, d.h. die der Doktormutter inklusive meiner.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 27.08.2021, 14:19
von Nomen Nescio
Nico hat geschrieben: 27.08.2021, 10:51 1. Die offizielle Begründung erscheint nirgendwo,
...womit die Bezeichnung "offiziell" eher unzutreffend wäre. ;)
Nico hat geschrieben: 27.08.2021, 10:51 1. ... weil die Kündigung in der Probezeit keiner Begründung bedarf
Das ist nach meinem Verständnis in der Formulierung nicht richtig. Der AG (AN im Gegenzug auch) hat lediglich eine wenig eingeschränkte "Begründungsbreite" und darf bei Angabe von Gründen nicht lügen. So gilt z.B. lt Bundesarbeitsgericht "Es besteht kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnis." als ausreichender Grund(, gegen den recht schwer zu argumentieren wäre. :) )
Nico hat geschrieben: 27.08.2021, 10:51 1. ... und weil der Betriebsrat sie mir angeblich nicht sagen darf (s.o).
Das wäre mir neu und würde nach meinem Verständnis die Hinzuziehung des BR konterkarieren. Bin aber kein Jurist und schon gar nicht Arbeitsrechtler.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 27.08.2021, 18:49
von Zwonk
Welche Rolle hat denn hier der Betriebsrat? Ist die Kündigung in der Probezeit durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig? Wenn er zugestimmt hat, wird es nochmal schwerer. Oder musste er nur informiert werden? Dann kann er Dir vermutlich nichts nützen.

Grundsätzlich sehe ich hier aber kaum Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 28.08.2021, 10:37
von Grounded
Ich vermute ganz stark, dass es hier nicht um einen Betriebsrat, sondern um einen Personalrat geht. Oder arbeitest du nicht im öffentlichen Dienst, TE? Daher ist die Grundlage hier nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das Bundespersonalvertretungsgesetz. Im übrigen haben alle Länder eigene Landespersonalvertretungsgesetze. D. h. die Personalräte haben in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedliche Rechte, da die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Bundesländern liegt. Hier gilt es die jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten zu beachten. In solchen Fällen empfehle ich, sich schnellstmöglich durch eine Gewerkschaft beraten zu lassen.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 28.08.2021, 10:49
von Nico
Grounded hat geschrieben: 28.08.2021, 10:37 Ich vermute ganz stark, dass es hier nicht um einen Betriebsrat, sondern um einen Personalrat geht. Oder arbeitest du nicht im öffentlichen Dienst, TE? Daher ist die Grundlage hier nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das Bundespersonalvertretungsgesetz. Im übrigen haben alle Länder eigene Landespersonalvertretungsgesetze. D. h. die Personalräte haben in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedliche Rechte, da die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Bundesländern liegt. Hier gilt es die jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten zu beachten. In solchen Fällen empfehle ich, sich schnellstmöglich durch eine Gewerkschaft beraten zu lassen.
Danke und sorry für die Ungenauigkeit. Es handelt sich tatsächlich um den Personalrat, und der hat bisher nichts auf die Kette bekommen, obwohl ich ihn mit Infos ausreichend versorgt habe. Interessenkonflikt dadurch, dass etliche Profs Mitglieder sind? Wer weiß... Ja, mit den Gewerkschaften habe ich nächste Woche einen Termin.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 28.08.2021, 11:10
von Grounded
Gerne :-)

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 28.08.2021, 17:04
von Dell
Das würde doch die Probezeit ad absurdum führen, wenn man Angestellte nicht direkt wieder loswerden könnte die einem einfach nicht ins Team passen.

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 28.08.2021, 17:18
von Nico
Dell hat geschrieben: 28.08.2021, 17:04 Das würde doch die Probezeit ad absurdum führen, wenn man Angestellte nicht direkt wieder loswerden könnte die einem einfach nicht ins Team passen.
Was/wer entscheidet, ob einer passt, ohne dass der Betroffene einen Hinweis auf etwas Unpassendes bekäme? Oder bist du etwa ein Anhänger von Kafka?

Re: Kündigung in der Probezeit und Betriebsrat

Verfasst: 28.08.2021, 20:35
von flip
Nico hat geschrieben: 28.08.2021, 17:18 Was/wer entscheidet, ob einer passt, ohne dass der Betroffene einen Hinweis auf etwas Unpassendes bekäme? Oder bist du etwa ein Anhänger von Kafka?

Der Arbeitgeber.. und der sitzt hier am längeren Hebel. Du willst einen Kampf ausfechten, den du nicht gewinnen kannst.
Selbst wenn das vor Gericht geht wird das niemals durchgehen - außer vielleicht wegen irgendeiner Form von Diskriminierung, die offenkundig nicht vorliegt. Das würde Tür und Tor für tausende von Klagen öffnen. Und ehrlich gesagt ist diese Regelung auch passend, meiner Ansicht nach.