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W2+Prof. Nettoäquivalentes Gehalt im Angestelltenverhältnis an FH (staatlich)

Verfasst: 23.08.2021, 17:18
von soundblaster
Hallo zusammen,

die Einstellung als FH-Prof erfolgt als Beamte/in bzw. in einem Angestelltenverhältnis.

Gibt es die Möglichkeit für ein nettoäquivalentes Gehalt als FH-Prof in einem Angestelltenverhältnis?

Hier ein Link wo das Thema der Nettoäquivalenz erklärt wird:

[Ungewöhnlicher Link entfernt (Sebastian)]

Leider ist mir nicht ersichtlich, ob diese Äquivalenz in der Praxis möglich / üblich ist bzw. umgesetzt wird.

Hat jmd vllt. damit Erfahrung? Jede Meinung /Idee ist willkommen!

Hier ein HLB Paper zum Thema. Leider ohne Hinweis auf Umsetzung in der Praxis.
https://www.hlb.de/fileadmin/hlb-global ... -12-12.pdf

Beste Grüße
SB

Re: W2+Prof. Nettoäquivalentes Gehalt im Angestelltenverhältnis an FH (staatlich)

Verfasst: 24.08.2021, 07:25
von soundblaster
Hier der Link zum Paper (Beamte/Angestellte, Abzüge, nettoäquivalentes Gehalt, usw.):

http://www.arqus.info/mobile/paper/arqus_127.pdf

Mir geht es darum, ob an FH (staatlich) das Gehalt von Prof. im Angestelltenverhältnis so angepasst werden kann, dass es dem Gehalt von verbeamteten Prof. nettomäßig entspricht.

Beste Grüße
SB

Re: W2+Prof. Nettoäquivalentes Gehalt im Angestelltenverhältnis an FH (staatlich)

Verfasst: 24.08.2021, 14:20
von flip
Nun, du verhandelst dein Gehalt doch. Für einen angestellten Prof steht und fällt alles mit dem Bruttojahresgehalt. Weil von dem gegen die Abgaben ab. Also forderst du das äuivalente Bruttojahresgehalt, mit dem du am Ende auf die gleichen Leisten wie ein verbeamteter Prof kommst.
Was das alles ist, musst du selber wissen.

Re: W2+Prof. Nettoäquivalentes Gehalt im Angestelltenverhältnis an FH (staatlich)

Verfasst: 24.08.2021, 18:40
von echolot
Meiner Erfahrung nach besteht beim Gehalt im Angestelltenverhältnis (bei privaten Hochschulen!!) sehr großer Spielraum. Wenn sie dich unbedingt haben wollen und du vorher in der Industrie viel verdient hast, kannst du vielleicht auch von deinem aktuellen Bruttogehalt ausgehen und davon dann Abzüge akzeptieren, die aber in Summe deutlich über W2 in Beamtung liegen. Auf der anderen Seite gibt es auch "kostensensible" private Hochschulen, die bei attraktiven Bewerberfeld keine Notwendigkeit haben, mehr als unbedingt notwendig zu zahlen.

Fakt ist auch, dass man an einer staatlichen FH im Angestelltenverhältnis das gleiche Bruttogehalt wie die Beamten bekommt und damit genau der vom hlb beschriebene Unterschied im Netto entsteht. Wenn man sich als private HS daran orientiert, ist das vermutlich der Ausgangspunkt für die meisten Verhandlungen. (Unterhalb von W2 Brutto würde ich als angestellter Prof nur arbeiten, wenn es für mich ein Sprungbrett für etwas anderes ist.)

Also in aller Kürze: Bei Anstellung in einer privaten HS kannst du dein Gehalt völlig frei verhandeln, es ist niemand an irgendetwas gebunden. Eine Argumentation entlang der hlb-Rechnung ist sicher nicht unklug, aber ob sie darauf eingehen, hängt von deiner Verhandlungsposition ab.

Re: W2+Prof. Nettoäquivalentes Gehalt im Angestelltenverhältnis an FH (staatlich)

Verfasst: 27.08.2021, 20:02
von donkeydoeshisphd
Vielleicht ein bisschen Offtopic, da esnicht um netto/brutto im engeren Sinne geht:

Mitdenken sollte man auch, dass der angestellte Prof mehr Geld fürs Alter zurücklegen muss, um auch nur annähernd die gleichen Bezüge wie ein W2 Beamter im Ruhestand zu haben.

Möglicher Vorteil von Angestellten mit mehreren Kindern: Der AG zahlt seinen Teil zur GKV, bei der sie die Kinder mitversichern können, weiterhin müssen sie keine KV Beiträge in der Elternzeit bezahlen.