MedJunky hat geschrieben: 16.07.2021, 12:49
Darf denn in den Netzwerken sowie in den Bewerbungen z.B. "PhD in Natural Science (Dr. rer. nat.)" bzw. "Medical Doctor (Dr. med.)" aufgeführt werden oder entspricht das nicht der Gesetzeslage? ...
Ich möchte mir nirgends Ärger einhandeln wenn ich einen "falschen" Grad angebe.
Grundsätzlich (in Deutschland) darf man den Grad so führen, wie er verliehen wurde. D.h. ein Dr. rer. nat. darf sich nicht einfach Ph.D. nennen, ein Ph.D. darf sich nicht einfach Dr.-Ing. nennen. Ein Ph.D. darf sich aber Dr. nennen ohne weiteren Zusatz.
Soweit die Theorie - ich stütze mich dabei mal auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ph.D.#Ph. ... eutschland
In der Praxis sind mir aber schon alle Varianten begegnet, von deutschen Doktoren (auch Professoren), die in ihren englischsprachigen CVs wie selbstverständlich "PhD in...from RandomUniversity, Germany" schreiben, über ausländische PhDs, die sich hierzulande als Dr.-Ing. bezeichnen bis hin zu KollegInnen, die sich als "Dr. XY, PhD" bezeichnen - obwohl faktisch nur ein Abschluss dahintersteckt.
Was für mich bedeutet: offenbar ist es in der Praxis ziemlich wurscht bzw. wo kein Kläger....
Andererseits - und das müsste ein Rechtsgelehrter beurteilen - weiß ich nicht, was alles als Gradführung ausgelegt wird. Nur die Nennung im Kontext des Namens oder jedwede Nennung im Kontext des Lebenslaufs. Vll ist letzteres auch Grauzone.
MedJunky hat geschrieben: 16.07.2021, 12:49
Alternativ würde mir z.B. noch "Doctoral Degree (Dr. rer. nat.)" einfallen.
Das finde ich eigentlich elegant gelöst. Du kannst auch "PhD equivalent" hinschreiben.
MedJunky hat geschrieben: 16.07.2021, 12:49
Wie handhabt Ihr das?
Ich hab nen PhD, insofern hab ich das Problem nicht:)