Bei mir waren es in BW etwas über 3 Monate. Dann kam aber auch direkt der Ruf, d.h. 2-3 Platzierte könnte noch länger gehen.
Das ganze variiert aber auch stark nach Hochschule und wie zeitnah FB Ausschuss/ Senat usw tagen weil da muss es ja durch.
FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch IV - ab 2021
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch IV - ab 2021
Kann ich leider aus eigener Erfahrung nicht beantworten und bin auch kein Jurist, sorrymashdoc hat geschrieben: 03.12.2021, 08:40Danke. Dazu eine weitere Frage: ein "prinzipiell" oder unter dem Vorbehalt erfolgr. Berufungsverhandlungen angenommener Ruf ist rechtlich nicht bindend, oder? D.h. ich könnte kurz vor Ernennung oder nach den Berufungsverhandlungen immer noch ablehnen/zurücktreten?johndoe hat geschrieben: 02.12.2021, 11:32Ja das ist richtig. Das Listenschreiben bekommen die anderen Platzierten ebenfalls.mashdoc hat geschrieben: 01.12.2021, 13:19 Das Rufschreiben ist noch einmal etwas anderes als das Schreiben des Rektors, welches mich über den 1. LP informiert, ist das richtig?
In meinem Bundesland ist es allerdings so (zumindest in meinem konkreten Verfahren), dass auf dem Listenschreiben keine offizielle Platzierung steht. Ich habe meinen Platz nur inoffiziell per Telefon erfahren.
Was diese Geheimniskrämerei an der - immerhin schon sehr, sehr fortgeschrittenen - Stelle noch soll, verstehe ich allerdings nicht.
Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch IV - ab 2021
Rechtlich kann ich dazu auch nichts sagen. Aber die Wissenschaftswelt in einzelnen Diziplinen ist ja meist sehr klein. Auch wenn es rechtlich okay sein sollte: Man zerschlägt wirklich Porzellan, wenn man als "wortbrüchig" gilt. Persönlich denke ich: Wenn ich einen Ruf annehme, dann würde ich ihm auch folgen. Normal ist aber auch, dass man noch nach den Berufungsverhandlungen oder währenddessen absagt - wenn man noch nicht zugesagt hat. Aber nach einer Zusage einen Rückzieher machen - ich glaube nicht, dass das eine gute Idee ist, ganz unabhängig von der Rechtslage. Das gefährdet ja auch maximal das Verfahren.
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch IV - ab 2021
Es gibt natürlich Fälle, da ist noch nicht einmal das Rufschreiben (samt Ruf, den man dann ablehnen könnte) da, aber das Dekanat organisiert bereits einen Austausch zum fachlichen Spektrum an der Fakultät...donkeydoeshisphd hat geschrieben: 09.12.2021, 21:51 Rechtlich kann ich dazu auch nichts sagen. Aber die Wissenschaftswelt in einzelnen Diziplinen ist ja meist sehr klein. Auch wenn es rechtlich okay sein sollte: Man zerschlägt wirklich Porzellan, wenn man als "wortbrüchig" gilt. Persönlich denke ich: Wenn ich einen Ruf annehme, dann würde ich ihm auch folgen. Normal ist aber auch, dass man noch nach den Berufungsverhandlungen oder währenddessen absagt - wenn man noch nicht zugesagt hat. Aber nach einer Zusage einen Rückzieher machen - ich glaube nicht, dass das eine gute Idee ist, ganz unabhängig von der Rechtslage. Das gefährdet ja auch maximal das Verfahren.
Edit Sebastian 03.01.2022:
Thread geschlossen, hier geht es für das Jahr 2022 weiter...
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