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Nach der Abgabe: Warten auf das Ergebnis

Verfasst: 22.01.2021, 14:18
von Kapitaen
Moin,
ich warte jetzt seit meiner Abgabe 4 Monate auf eine Antwort.
Wie kann ich denn was unternehmen, damit ich wenigstens mal einen Zwischenbescheid bekomme?
MfG
Memo



Edit Sebastian 23.01.2021:
Abgeteilt aus einem älteren Thema.

Re: Zwischen Abgabe und Disputation: What to do

Verfasst: 22.01.2021, 15:44
von Wierus
Kapitaen hat geschrieben: 22.01.2021, 14:18 ich warte jetzt seit meiner Abgabe 4 Monate auf eine Antwort.
Es mag dir zwar lang erscheinen, aber vier Monate Wartezeit ist noch garnichts. Zumindest in textlastigen Fachbereichen wie Sozial- und Kulturwissenschaften kannst du die vier Monate locker mal 4 nehmen und bist dann immer noch kein Ausreißer, was die Begutachtungsdauer angeht.

Hat das Prüfungsamt dir in irgendeinem Schreiben denn bereits bestätigt, dass die Arbeit offiziel in Begutachtung ist? Jetzt mit Corona könnte es ja sogar sein, dass die Arbeit noch nicht einmal an die Gutachter gegangen ist und noch irgendwo im Prüfungsamt herumliegt.

Re: Zwischen Abgabe und Disputation: What to do

Verfasst: 22.01.2021, 17:10
von Grounded
Frag doch mal im Promotionsbüro deiner Fakultät an, ob man dir eine Bescheinigung über den Eingang der Diss zusendet. Die ist mir ohne Nachfrage zugesandt worden. Außerdem hat mir mein DV eine Stellungnahme über den aktuellen Stand des Promotionsverfahrens und den voraussichtlichen Disputationstermin ausgestellt, weil ich sie für eine Bewerbung brauchte. Wie wäre es, wenn du deine*n DV/ DM darauf ansprichst?

Re: Zwischen Abgabe und Disputation: What to do

Verfasst: 22.01.2021, 18:40
von Wierus
Hast du denn überhaupt mit Einwilligung deines DV eingereicht?

Re: Nach der Abgabe: Warten auf das Ergebnis

Verfasst: 23.01.2021, 13:33
von MelchiorC
Hat bei mir damals fast 11 Monate gedauert. Ist auch nicht ungewöhnlich... Gibt ja die Fristen zum Auslegen der Arbeit an der Fakultät und dann muss man eine Promotionsausschusssitzung erwischen (die in der vorlesungsfreien Zeit nicht standfinden) usw. Solche Wartezeiten sind also nix Ungewöhnliches.

M.E. ist der erste Ansprechpartner der DV bzw. die DM. Die geben sicher Auskunft, wie weit das Ganze fortgeschritten ist. Also: Einfach mal nachfragen :)

Re: Zwischen Abgabe und Disputation: What to do

Verfasst: 23.01.2021, 15:19
von Grounded
Wierus hat geschrieben: 22.01.2021, 18:40 Hast du denn überhaupt mit Einwilligung deines DV eingereicht?
Genau, da war doch was.

@Sebastian, kann es sein, dass du einen Link zum ersten Post von Kapitaen setzen wolltest?
viewtopic.php?f=1&t=7755&p=239539#p239539
Der Link oben scheint mir zu einem ganz anderen thread zu führen.

Re: Nach der Abgabe: Warten auf das Ergebnis

Verfasst: 27.01.2021, 14:56
von teilchenphysik196
Normal bekommt man schon Bescheid über die eingegangene Diss. Bei mir (Geschichte) war in der Promotionsvereinbarung, die ich mit meinem Doktorvater geschlossen hatte, eine klare Frist benannt, wann die Diss bewertet sein sollte. Ich meine, das waren 2 oder 3 Monate, also recht zügig. Auf jeden Fall würde ich mal in der Promotionsordnung oder anderen Formalien nachsehen.

Re: Nach der Abgabe: Warten auf das Ergebnis

Verfasst: 31.01.2021, 06:38
von Zwonk
@teilchenphysik: Das hilft aber nur bedingt. Bei mir dauerte die Bewertung auch ewig, obwohl eine Sollfrist von 3 Monaten angegeben war. Aber was will man da tun? Mit schweren Geschützen auf den DV schießen und irgendwelche juristischen Schritte einleiten? Das ist nicht ohne Risiko...

Re: Nach der Abgabe: Warten auf das Ergebnis

Verfasst: 04.02.2021, 10:59
von teilchenphysik196
Speziell an meiner Uni war man aber schon dahinter her, dass diese Fristen eingehalten wurden. Grund dafür: Manche DV ließen sich zur Bearbeitung Jahre Zeit! Um dies abzustellen, sah das Prüfungsamt schon genau hin.

Re: Nach der Abgabe: Warten auf das Ergebnis

Verfasst: 04.02.2021, 20:21
von Wierus
Ich habe mir noch einmal die Vorgeschichte des Thread-Erstellers angeschaut (d.h. seine vier Posts in diesem Forum).

Deshalb ein gutgemeinter Rat an alle (stillen) promovierenden Mitleser hier:
Reicht eure Dissertation nicht ohne das Einverständnis von DV/DM ein! Die Abgabe der Dissertation benötigt ohnehin die offizielle Bestätigung durch den/die Betreuer oder durch einen prüfungsberechtigten Fachvertreter mit ständigem Sitz an der Universität, sodass eine blind eingesendete Dissertation wenig Hoffnung auf eine offizielle Annahme als Promotionsschrift haben dürfte.