Re: ALG1+Wohngeld oder Hartz4
Verfasst: 22.10.2020, 16:36
ca. 60% Nach meinem Wissensstand geht es nicht ums letzte Jahresgehalt, sondern um das kumulierte Einkommen aus den letzen 12 versicherungspflichtigen Monaten, die zur Erfüllung der Anwartschaft in den zurückliegenden 30 (36?) Monaten liegen müssen/mussten. Dieses Zwölfmonatseinkommen wird wie ein Jahreseinkommen behandelt, um zunächst EKsteuer reduziert -wahrscheinlich lediglich mit Basisfreibeträgen-, dann um Soli und einen Pauschalbetrag für Sozialabgaben. Dieses fiktive Nettojahreseinkommen wird nun, auch für Schaltjahre, durch 365 geteilt, um den 60%-Anspruch auf Tagesbasis herunterzubrechen. Über die Schaltjahrproblematik wurde höchstwahrscheinlich länger diskutiert als über Menschenwürdigkeit von ALG II Regelsätzen.
Da sich Niedriglohnlobs durch ALG II aufstocken lassen, sollte dies auch für ALG I Bezüge gelten, aber Analogieschlüsse sind in dem Bereich mit Vorsicht zu geniessen.