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Elira hat geschrieben: ↑22.10.2020, 16:04
Nope, das stimmt nicht. Ein Jahr lang 60% des letzten Jahresgehalts, so mein Stand der Dinge.
ca. 60% Nach meinem Wissensstand geht es nicht ums letzte Jahresgehalt, sondern um das kumulierte Einkommen aus den letzen 12 versicherungspflichtigen Monaten, die zur Erfüllung der Anwartschaft in den zurückliegenden 30 (36?) Monaten liegen müssen/mussten. Dieses Zwölfmonatseinkommen wird wie ein Jahreseinkommen behandelt, um zunächst EKsteuer reduziert -wahrscheinlich lediglich mit Basisfreibeträgen-, dann um Soli und einen Pauschalbetrag für Sozialabgaben. Dieses fiktive Nettojahreseinkommen wird nun, auch für Schaltjahre, durch 365 geteilt, um den 60%-Anspruch auf Tagesbasis herunterzubrechen. Über die Schaltjahrproblematik wurde höchstwahrscheinlich länger diskutiert als über Menschenwürdigkeit von ALG II Regelsätzen.
Da sich Niedriglohnlobs durch ALG II aufstocken lassen, sollte dies auch für ALG I Bezüge gelten, aber Analogieschlüsse sind in dem Bereich mit Vorsicht zu geniessen.
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ardosvn hat geschrieben: ↑19.10.2020, 12:25
Kurz zur Einordnung: ich bin ledig, ALG1 (bezogen auf eine 50% Stelle), besitze Vermögenswerte (einige tausend €)
Ob du HartzIV beziehen darfst, hängt davon ab, wie viel genau die "einige tausend €" sind. Schau mal unter https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html, da kannst du sehen, ob du mit deinem Vermögen eh schon drüber bist.