Hallo zusammen,
nachdem ich meinen Master in VWL letztes Jahr abgeschlossen habe, habe ich einen Job in der Industrie aufgenommen und parallel meine modifizierte Masterarbeit veröffentlicht. Nun bin ich auf der Suche nach einer externen Promotionsstelle. Die meisten VWL-Lehrstühle verlangen im Rahmen einer kumulativen Promotion insgesamt drei Paper die veröffentlicht werden müssen. Nun habe ich mich gefragt, ob ich mir mein bereits veröffentlichtes Paper anrechnen lassen kann. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
VG, Patrick
Paper anrechnen bei kumulativer Promotion (VWL)
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Re: Paper anrechnen bei kumulativer Promotion (VWL)
Die PO weiss mitunter Rat, ersatzweise Prüfungsamt/Promotionsbüro. Ich glaube nicht, dass es für den Fall die Universallösung gibt.
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Re: Paper anrechnen bei kumulativer Promotion (VWL)
Formal die PO, informal der Betreuer, unabhängig davon, was in der PO steht. Kann man also pauschal nicht sagen.
Evtl. kommt noch hinzu, dass du die Masterarbeit (Teile davon) überhaupt nicht einreichen darfst. War bei uns damals so und ist ja auch fair.
Evtl. kommt noch hinzu, dass du die Masterarbeit (Teile davon) überhaupt nicht einreichen darfst. War bei uns damals so und ist ja auch fair.
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Re: Paper anrechnen bei kumulativer Promotion (VWL)
Bin mir nicht sicher: Meinst du mit dem Paper die MA selbst?PM31415 hat geschrieben: 29.07.2020, 16:20
nachdem ich meinen Master in VWL letztes Jahr abgeschlossen habe, habe ich einen Job in der Industrie aufgenommen und parallel meine modifizierte Masterarbeit veröffentlicht.
... Nun habe ich mich gefragt, ob ich mir mein bereits veröffentlichtes Paper anrechnen lassen kann.
Falls ja, würde ich gefühlt sagen: deine Idee klingt nach akademischem Wiederkäuen. Kumulativ ist sicher etwas anders als eine Monographie. Aber egal wie qualitativ hochwertig deine MA war - du hast die Arbeit bereits zur Erlangung eines akademischen Grades verbraucht.
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Re: Paper anrechnen bei kumulativer Promotion (VWL)
Wenn das "Paper" auf der Masterarbeit beruht oder diese lediglich gekürzt wiedergibt, dann geht das eigentlich nicht. Auch für kumulative Dissertationen gilt: Alle Beiträge müssen neue, bisher nicht veröffentlichte Studien sein. Eine abgeschlossene Masterarbeit gilt im Grunde als bereits veröffentlicht; selbst dann, wenn sie nur in der eigenen Uni-Bib erhältlich ist.
Aber es kann immer Ausnahmen geben, also am besten mit dem DV abklären.
Aber es kann immer Ausnahmen geben, also am besten mit dem DV abklären.
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Re: Paper anrechnen bei kumulativer Promotion (VWL)
Vielen Dank für eure Antworten, denen ich entnehme, dass es auf verschiedene Faktoren ankommt. Ich werde das dann wohl individuell mit meinem künftigen Betreuer klären müssen, da ich in den meisten PO keine Aussage dazu finde... Ich werde berichten
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