Und auch kein Blatt beilegen, wenn es über PA läuft. Oder? Mail schreiben? Ach jetzt werd ich doch wieder unsicherer.
Ich hoffe, das war jetzt auch die letzte Frage dazu... :/
Und auch kein Blatt beilegen, wenn es über PA läuft. Oder? Mail schreiben? Ach jetzt werd ich doch wieder unsicherer.
Nein, nur die fertige Diss abgeben (mitsamt den geforderten Formalia wie Führungszeugnis etc.pp versteht sich).
Genau so ist es auch üblich. Und auch die Email im Nachhinein ist überflüssig, eher sogar noch von Nachteil, weil man so von selbst auf Dinge hinweist, die vielleicht nicht aufgefallen wären.daherrdoggda hat geschrieben: ↑20.07.2020, 01:32 Mein Betreuer hat das Ding einmal gelesen und ich hab die Aenderungen gemacht, und dann direkt eingereicht. Weitere Aenderungen auf Eigeninitiative hab ich ihm noch per email kurz erklaert, da gab es keine weitere Reaktion. Allerdings war das alles stilistischer Natur und nicht inhaltlicher.
Ja, das ist der Regelfall: "Abgabe" bedeutet Einreichen, "Einreichen" bedeutet 'rien ne va plus' - man muss auf die Gutachten warten.daherrdoggda hat geschrieben: ↑20.07.2020, 01:32Bei uns gab es nach dem Einreichen bei positiver Begutachtung keine Aenderungsmoeglichkeiten mehr, die eingereichte Version war die fertige. Nur bei einer Ablehnung konnte man sie neu einreichen.
Das heißt bei euch ist nach der Verteidigung definitv Sense, Schluss und Aus? Also die verteidigte Diss geht dann exakt so in den Druck bzw. wird in der eingereichten Fassung publiziert?daherrdoggda hat geschrieben: ↑20.07.2020, 19:01die Diss konnte nach der Annahme nicht mehr veraendert werden.