Fragen zu VG-Wort: Meldungen von alten Titeln und mögliche Nachteile bei einem Vertrag
Verfasst: 12.05.2020, 18:34
Liebe Forumsmitglieder,
heute habe ich mir auf Anraten eines guten Freundes wieder mal überlegt, ob es sinnvoll sein könnte, meine Publikationen VG Wort zu melden.
Hierzu habe ich zwei konkrete Fragen:
1. Kann ich nur Titel aus dem Jahr melden, in dem ich mich angemeldet habe? Mittlerweile habe ich nämlich so knapp 30 Publikationen, darunter Herausgeberschaften, Fachartikel in Zeitschriften, Beiträge in Sammelbänden und Artikel im Feld des Wissenschaftsjourmalismus. Es interessiert mich, ob ich diese auch melden kann und diese vergütet werden können wenn sie bis fünf Jahre zurückliegen oder nicht.
Auch interessiert es mich zu erfahren, was mache ich mit Co-Autoren bzw- Co-Herausgeberschaften? Kann ich diese auch melden, insbesondere dann, wenn die anderen nicht bei VG-Wort gemeldet sind?
2. Könnten mir durch die Meldung bei der VG-Wort irgendwelche Nachteile entstehen im akademischen Betrieb? Mich hat z.B. ein anderer Doktorand kürzlich gewarnt, dass ich dann meine Texte nicht mehr auf Researchgate oder Academia allen Mitgliedern zur Verfügung stellen könnte und dieses sich nachteilig auf die Zitationshäufigkeiten meiner Texte auswirken könnte. Stimmt das? Gibt es weitere mögliche Nachteile, weswegen eine Meldung nicht ratsam ist?
Vielen herzlichen Dank
Victor
heute habe ich mir auf Anraten eines guten Freundes wieder mal überlegt, ob es sinnvoll sein könnte, meine Publikationen VG Wort zu melden.
Hierzu habe ich zwei konkrete Fragen:
1. Kann ich nur Titel aus dem Jahr melden, in dem ich mich angemeldet habe? Mittlerweile habe ich nämlich so knapp 30 Publikationen, darunter Herausgeberschaften, Fachartikel in Zeitschriften, Beiträge in Sammelbänden und Artikel im Feld des Wissenschaftsjourmalismus. Es interessiert mich, ob ich diese auch melden kann und diese vergütet werden können wenn sie bis fünf Jahre zurückliegen oder nicht.
Auch interessiert es mich zu erfahren, was mache ich mit Co-Autoren bzw- Co-Herausgeberschaften? Kann ich diese auch melden, insbesondere dann, wenn die anderen nicht bei VG-Wort gemeldet sind?
2. Könnten mir durch die Meldung bei der VG-Wort irgendwelche Nachteile entstehen im akademischen Betrieb? Mich hat z.B. ein anderer Doktorand kürzlich gewarnt, dass ich dann meine Texte nicht mehr auf Researchgate oder Academia allen Mitgliedern zur Verfügung stellen könnte und dieses sich nachteilig auf die Zitationshäufigkeiten meiner Texte auswirken könnte. Stimmt das? Gibt es weitere mögliche Nachteile, weswegen eine Meldung nicht ratsam ist?
Vielen herzlichen Dank
Victor