Liebe Forumsmitglieder,
heute habe ich mir auf Anraten eines guten Freundes wieder mal überlegt, ob es sinnvoll sein könnte, meine Publikationen VG Wort zu melden.
Hierzu habe ich zwei konkrete Fragen:
1. Kann ich nur Titel aus dem Jahr melden, in dem ich mich angemeldet habe? Mittlerweile habe ich nämlich so knapp 30 Publikationen, darunter Herausgeberschaften, Fachartikel in Zeitschriften, Beiträge in Sammelbänden und Artikel im Feld des Wissenschaftsjourmalismus. Es interessiert mich, ob ich diese auch melden kann und diese vergütet werden können wenn sie bis fünf Jahre zurückliegen oder nicht.
Auch interessiert es mich zu erfahren, was mache ich mit Co-Autoren bzw- Co-Herausgeberschaften? Kann ich diese auch melden, insbesondere dann, wenn die anderen nicht bei VG-Wort gemeldet sind?
2. Könnten mir durch die Meldung bei der VG-Wort irgendwelche Nachteile entstehen im akademischen Betrieb? Mich hat z.B. ein anderer Doktorand kürzlich gewarnt, dass ich dann meine Texte nicht mehr auf Researchgate oder Academia allen Mitgliedern zur Verfügung stellen könnte und dieses sich nachteilig auf die Zitationshäufigkeiten meiner Texte auswirken könnte. Stimmt das? Gibt es weitere mögliche Nachteile, weswegen eine Meldung nicht ratsam ist?
Vielen herzlichen Dank
Victor
Fragen zu VG-Wort: Meldungen von alten Titeln und mögliche Nachteile bei einem Vertrag
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Re: Fragen zu VG-Wort: Meldungen von alten Titeln und mögliche Nachteile bei einem Vertrag
Zu den Meldefristen der VG Wort gibt es Informationen im redaktionellen Teil zum Thema VG Wort (i.d.R. Erscheinungsjahr + 2 Folgejahre) incl. Link zur Originalquelle bei der VG Wort.
Wirtschaftliche/wissenschaftliche Nachteile wären mir neu - hier geht es ja nur um Deine Urheberrechte aus Vervielfältigungen. Wenn Du die Texte anderswo außerhalb von Zählmöglichkeiten der VG Wort elektronisch publizierst, dann werden diese Veröffentlichungen für die Zugriffszahlen der VG Wort evtl. nicht berücksichtigt (wenn sie Zählpixel haben). Das geht nicht auf allen Plattformen, aber wenn es Dir primär um den wissenschaftlichen Effekt geht und Du auf die Tantiemen (bzw. die Zähl-Punkte) verzichten kannst, dann kann Dir das m.E. egal sein. "Nachteile" sehe ich dabei nicht.
Normalerweise ergeben sich solche Beschränkungen eher aus den Verlagsverträgen als aus der Wahrnehmung Deiner Urheberrechte.
Sebastian
Wirtschaftliche/wissenschaftliche Nachteile wären mir neu - hier geht es ja nur um Deine Urheberrechte aus Vervielfältigungen. Wenn Du die Texte anderswo außerhalb von Zählmöglichkeiten der VG Wort elektronisch publizierst, dann werden diese Veröffentlichungen für die Zugriffszahlen der VG Wort evtl. nicht berücksichtigt (wenn sie Zählpixel haben). Das geht nicht auf allen Plattformen, aber wenn es Dir primär um den wissenschaftlichen Effekt geht und Du auf die Tantiemen (bzw. die Zähl-Punkte) verzichten kannst, dann kann Dir das m.E. egal sein. "Nachteile" sehe ich dabei nicht.
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Sebastian
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Re: Fragen zu VG-Wort: Meldungen von alten Titeln und mögliche Nachteile bei einem Vertrag
Mich interessiert die Situation mit Co-Autoren auch. Wenn einer von 7 Autoren meldet, kriegt er dann unabhaengig vom tatsaechlichen Beitrag oder der Position in der Autorenliste 1/7 des Betrags? Gibt es fuer Erstautoren mehr? Muss man sich mit den Co-Autoren einig werden, ob eine Publikation gemeldet werden kann? Am Text und den Abbildungen arbeiten ja meistens alle mit.
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