Hallo liebes Forum,
ich bin schon seit Beginn meiner Doktorarbeit (welche ich 2018 abgeschlossen habe) stiller Mitleser in diesem Forum. Jetzt habe ich es endlich geschafft mich anzumelden und möchte direkt zwei Fragen stellen, welche sich auf die Anrechenbarkeit der Praxiszeit für eine FH Professur beziehen. Voraussetzung für eine FH-Professur sind ja mindestens eine fünfjährige berufliche Praxiserfahrung sowie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Nun die beiden Fragen:
- Werden Jahre, in welchen man Promotionsstipendiat war, für die fünf Jahre Berufserfahrung angerechnet (analog zum WiMa)?
- Werden Elternzeiten in der Industrie, etc. auf die drei Jahre "Industrieerfahrung" angerechnet oder rausgerechnet?
Vielen Dank vorab!
FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
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Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
Nur kurz eine Einschätzung, ohne Belege:
Berufserfahrung solltest du durch Arbeitsvertrag/-zeugnis nachweisen können. Oft lautet die Formulierung auf "Berufspraxis nach der Promotion". (?)Schwabian hat geschrieben: 19.04.2020, 07:27 - Werden Jahre, in welchen man Promotionsstipendiat war, für die fünf Jahre Berufserfahrung angerechnet (analog zum WiMa)?
(s.o.) Ich habe in den wenigen AZ, die ich gelesen habe, nie einen Hinweis auf Elternzeit erblickt. (Könnte als diskrimminierend verstanden werden)Schwabian hat geschrieben: 19.04.2020, 07:27 - Werden Elternzeiten in der Industrie, etc. auf die drei Jahre "Industrieerfahrung" angerechnet oder rausgerechnet?
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Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
Ne, die Promotion selber hat nichts damit zu tun. Es geht alleine um das Anstellungsverhältnis. Das Problem ist, dass man in der Regel als Stipendiennehmer dieses nicht hat (man ist nicht Teil des Hochschulsystems) und somit auch keine Tätigkeit, die als Berufserfahrung angerechnet werden kann.
Anders sieht es aus, wenn man in der Zeit des Stipendiums gearbeitet hat oder in der Zeit zwischen Studium und Stipendium.
Anders sieht es aus, wenn man in der Zeit des Stipendiums gearbeitet hat oder in der Zeit zwischen Studium und Stipendium.
Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
Sollte das so stimmen mit der Elternzeit, sind theoretisch ziemlich absurde Fälle möglich. Elternzeit kann man bis zu drei Jahre nehmen, d.h. in den geforderten drei Jahren Industrieerfahrung könnte man theoretisch keinen einzigen Tag für seinen Arbeitgeber tätig gewesen sein...
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Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
hi,
Vielleicht solltest du dich nochmal mit den Profil einer FH beschäftigen.
Das ist schon fast ne lustige Frage. Ein Stipendium ist doch gerade die Definition von Geld bekommen _ohne_ dafür zu arbeiten. Was genau soll denn daran als Berufserfahrung zählen?Schwabian hat geschrieben: 19.04.2020, 07:27
- Werden Jahre, in welchen man Promotionsstipendiat war, für die fünf Jahre Berufserfahrung angerechnet (analog zum WiMa)?
Vielleicht solltest du dich nochmal mit den Profil einer FH beschäftigen.
Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
Ich musste eine Stundenzahl belegen, also dass ich 40h für mindestens 3 Jahre ausserhochschulisch gearbeitet habe. Damit wäre Elternzeit/Stipendium nicht gegangen. Ob das in anderen Bundesländern anders ist, weiß ich nicht. Teilweise können auc praxisnahe Forschungstätigleiten, Fraunhofer z.b., oder eine Habil als Ersatz für die Berufserfahrung zählen (auch bundeslandabhängig, in "meinem" geht das z.b. mit der Habil, praxisnahe Forschungstätigkeit weiß ich nicht)
Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
So wie ich das kenne (reine Erfahrungswerte) wird das Stipendium NICHT angerechnet (warum auch? In dieser Zeit geht man i.d.R. keiner Arbeit nach).
Es kann eine Ausnahme geben, wenn man während des Stipendiums noch gearbeitet hat (kleine Lehraufträge etc.) - das wird dann oft genau ausgerechnet. Mit 3 Jahren Stipendium wird man aber kaum auf 3 Jahre Berufserfahrung kommen (angerechnet bekommen).
In der Regel ist die Berufserfahrung nach 1. abgeschlossenen Hochschulstudium (nicht nach der Promotion) zu erbringen.
Elternzeit kann angerechnet werden, wenn während der Elternzeit TZ gearbeitet wurde, bei kompletter Stellenreduzierung auf 0% wird das auch nicht angerechnet.
Es kann eine Ausnahme geben, wenn man während des Stipendiums noch gearbeitet hat (kleine Lehraufträge etc.) - das wird dann oft genau ausgerechnet. Mit 3 Jahren Stipendium wird man aber kaum auf 3 Jahre Berufserfahrung kommen (angerechnet bekommen).
In der Regel ist die Berufserfahrung nach 1. abgeschlossenen Hochschulstudium (nicht nach der Promotion) zu erbringen.
Elternzeit kann angerechnet werden, wenn während der Elternzeit TZ gearbeitet wurde, bei kompletter Stellenreduzierung auf 0% wird das auch nicht angerechnet.
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Re: FH Professur: Anrechnung Promotionsstipendium und Elternzeit
Bei solchen Fragen ist es immer wichtig zwischen den Minimalanforderungen auf der einen Seite und dem Angebot der Konkurrenz auf der anderen Seite zu unterscheiden.
Wenn ein Kandidat gewünscht ist, kann auch eine Berufung mit Auflage ausgesprochen werden - etwa dass innerhalb eines Jahres weitere Publikationen vorliegen oder dass dann die volle Berufserfahrung vorliegt. Das sagt die Theorie. Also kann theoretisch auch die Doktorandenzeit als Berufserfahrung gelten. Ich meine eine bekannte Privathochschule brüstet sich mit einem durchschnittlichen Erstsberufungsalter von 28. Da kann man sich ausrechnen, wie viel Berufserfahrung außerhalb der Uni dabei ist. Drei Jahre sind auf dem Arbeitsmarkt praktisch nichts, da kommt es komisch, wenn die drei Jahre eher konstruiert wirken. Ich selbst habe neben der Diss. Teilzeit gearbeitet, das war aus Sicht der Hochschule ausreichend darstellbar. Die Berufstätigkeit auszusparen ist nicht ratsam, die Studies kommen schnell darauf, ob und wieviel man von der Praxis versteht.
Praktisch ist es so, dass es eine Bestenauswahl ist, wenn Du einen Konkurrenten hast, der von der Publikationsleistung top ist und nebenbei ein erfolgreicher Unternehmer, dann siehst Du schnell alt aus. Das habe ich bei einem Kollegen erlebt, jahrelanger Geschäftsführer, Doc und second book, dann kommt jemand, der nebenbei noch ein super erfolgreiches Start-Up gegründet hat/ führt, und schnappt Dir eine scheinbar sichere Stelle vor der Nase weg.
Wenn ein Kandidat gewünscht ist, kann auch eine Berufung mit Auflage ausgesprochen werden - etwa dass innerhalb eines Jahres weitere Publikationen vorliegen oder dass dann die volle Berufserfahrung vorliegt. Das sagt die Theorie. Also kann theoretisch auch die Doktorandenzeit als Berufserfahrung gelten. Ich meine eine bekannte Privathochschule brüstet sich mit einem durchschnittlichen Erstsberufungsalter von 28. Da kann man sich ausrechnen, wie viel Berufserfahrung außerhalb der Uni dabei ist. Drei Jahre sind auf dem Arbeitsmarkt praktisch nichts, da kommt es komisch, wenn die drei Jahre eher konstruiert wirken. Ich selbst habe neben der Diss. Teilzeit gearbeitet, das war aus Sicht der Hochschule ausreichend darstellbar. Die Berufstätigkeit auszusparen ist nicht ratsam, die Studies kommen schnell darauf, ob und wieviel man von der Praxis versteht.
Praktisch ist es so, dass es eine Bestenauswahl ist, wenn Du einen Konkurrenten hast, der von der Publikationsleistung top ist und nebenbei ein erfolgreicher Unternehmer, dann siehst Du schnell alt aus. Das habe ich bei einem Kollegen erlebt, jahrelanger Geschäftsführer, Doc und second book, dann kommt jemand, der nebenbei noch ein super erfolgreiches Start-Up gegründet hat/ führt, und schnappt Dir eine scheinbar sichere Stelle vor der Nase weg.
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