Hallo liebe Promos,
ich habe gerade meine Doktorarbeit in Biologie erfolgreich verteidigt die Freude darüber wird allerdings durch folgenden Umstand ein wenig getrübt: mir wurde von verschiedenen Seiten eine herausragende Arbeit bestätigt, die das Prädikat summa cum laude verdient. Von meinem Erstgutachter und Doktorvater habe ich dieses Prädikat für den schriftlichen Teil auch bekommen. Auch mein Vortrag im Rahmen der Disputation und die ansprechende Diskussion wurde einstimmig mit summa cum laude bewertet. Kommen wir nun zum Problem: das zweite schriftl. Gutachten hat das Prädikat magna cum laude vorgeschlagen, somit ist die Gesamtnote summa cum laude laut Promotionsordnung nicht mehr möglich. Das allerbeste: die Zweitgutachterin hat ihr Prädikat vergeben ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass damit die Gesamtnote summa cum laude nicht mehr möglich ist.
Laut ihrer Aussage ist das Thema "sehr fachspezifisch", aber das kann doch nicht die Begründung sein, dass die Arbeit schlechter bewertet wird, oder?
Zu meiner Frage: habe ich irgendeine Möglichkeit, die Beurteilung anzufechten? Darf ich die Gutachten einsehen? Habt ihr irgendeinen Tipp, Ratschlag oder sogar ähnliches erlebt? Ich freue mich über jede Hilfe!
Zweitgutachter oder: die ewige Ungerechtigkeit
-
- Beiträge: 1114
- Registriert: 11.05.2009, 20:43
- Status: Dr. phil.
- Hat sich bedankt: 38 Mal
- Danksagung erhalten: 82 Mal
Re: Zweitgutachter oder: die ewige Ungerechtigkeit
Du kannst dich auf jeden Fall sehr über deine Leistung freuen.
Leider könnte deine Professorin Recht haben. Du musst dir die genaue Beschreibung der Note in der Promotionsordnung oder in einem anderen Uni-Dokument vom Prüfungsamt durchlesen. An meiner Uni hat jede Note eine ausführliche Zusammenfassung der dafür benötigten Leistung. Ein "Summa" verlangt u.a. nach einer deutlich "interdisziplinären" Forschung, was nach Ansicht der Zweitgutachterin in deinem Fall wohl nur begrenzt zutrifft.
Außerdem: Wenn dein DV dir wirklich ein handfestes Summa gewünscht hätte, dann hätte er sich im Vorfeld wohl auch mit der Zweitgutachterin kurzgeschlossen. Das ist jetzt aber pure Spekulation meinerseits.
-
- Beiträge: 354
- Registriert: 16.08.2015, 21:28
- Status: rer nat
- Wohnort: USA
- Hat sich bedankt: 34 Mal
- Danksagung erhalten: 36 Mal
Re: Zweitgutachter oder: die ewige Ungerechtigkeit
Die Huerden fuer ein summa sind zwar verschieden hoch, aber in den meisten Faellen wird ein Konsens wichtig sein. Bei meinen vorherigen Unis z.B. mussten alle Teilnoten die Bestnote sein, weil der Mittelwert sich ja durch eine Abweichung schon verschlechtert. Nur wenn alle 6 Noten eine 0.5 bzw. 1.0 waren (je nach PO), war ein summa moeglich. Bei meiner 2. Uni musste sogar zusaetzlich beim Durchschnitt 1.0 noch einstimmig beschlossen werden, das summa zu vergeben. Ein paar Kollegen hatten dann diesen aergerlichen Fall, dass eine leicht schlechtere Note sie von der 1.0 runtergezogen hat, und so trotz 5x 1.0 kein summa mehr moeglich war, oder dass sogar beim Schnitt 1.0 dieser einstimmige Beschluss wegen einer Gegenstimme nicht erreicht wurde. Da kann man wenig machen, aber letztendlich spielt summa oder magna kaum eine Rolle. Versuch, den Gesamtschnitt oder die Einzelnoten mit aufs Promotionszeugnis zu bekommen, manche Fakultaeten haben diese Option. Sollte dann jemals irgendwer fragen, warum es kein summa wurde, kannst du denen zeigen, wie nah du dran warst. Aber das ist eh kaum relevant, wuerde ich sagen.
-
- Beiträge: 1162
- Registriert: 02.11.2012, 02:50
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 45 Mal
Re: Zweitgutachter oder: die ewige Ungerechtigkeit
Yo, natürlich!
Es bietet sich an, das erst einmal zu tun. Damit du auch etwas fundiertere Kritik üben kannst.
Re: Zweitgutachter oder: die ewige Ungerechtigkeit
Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Da scheinen einige Dinge nicht so gelaufen zu sein, wie eigl vorgesehen, ich werde da aber tatsächlich wenig dran rütteln können, so unfair ich das auch finde.
Die Gutachten bekomme ich ausgehändigt, wenn ich meine Urkunde abholen kann. Dann schaue ich mir die Begründung an und sehe weiter.
Da scheinen einige Dinge nicht so gelaufen zu sein, wie eigl vorgesehen, ich werde da aber tatsächlich wenig dran rütteln können, so unfair ich das auch finde.
Die Gutachten bekomme ich ausgehändigt, wenn ich meine Urkunde abholen kann. Dann schaue ich mir die Begründung an und sehe weiter.