Seite 1 von 1

Verlängerung Druckfrist

Verfasst: 30.01.2020, 22:44
von basiltom
Hallo!
ich habe meine Disputation abgeschlossen und langsam nähert sich das Datum der Abgabe für die Belegexemplare. Ich bin aber nicht mit der Überarbeitung fertig, weil ich Vollzeit arbeite und ich habe noch nichtmal einen Verlag gefunden.
Hat jemand hier Erfahrung mit der Verlängerung der Druckfrist für die Belegexemplare? Was kann ich für Gründe angeben, wenn ich um die Verlängerung bitten möchte? Ist die Empfehlung der umfassenden Überarbeitung durch den Doktorbetreuer neben einem Vollzeitjob ausreichend?

Re: Verlängerung Druckfrist

Verfasst: 31.01.2020, 22:30
von Wierus
Was sagt denn die Promotionsordnung deiner Fakultät dazu?

Re: Verlängerung Druckfrist

Verfasst: 01.02.2020, 22:17
von Sebastian
Die Suche nach einem Verlag lässt sich ja ggf. - auch unter Berücksichtigung der konkreten Promotionsordnung - vereinfachen, wenn man das möchte (hab ich auch gemacht, war vielleicht nicht meine allerbeste Idee, aber ich bin fertig geworden).
Ansonsten kommt es in der Tat auf die Promotionsordnung an. Hilft Dir eine Verlängerung wirklich weiter und kannst Du Dir nicht jetzt mit Urlaub o.ä. den Raum verschaffen, die letzten Dinge zu erledigen? Es klingt ja nicht so, als ob die berufliche Belastung bei Dir auf Dauer weniger würde...

Sebastian

Re: Verlängerung Druckfrist

Verfasst: 03.02.2020, 13:15
von teilchenphysik196
Der Druckvorgang bzw. die Kommunikation mit dem Verlag braucht ja auch noch Zeit. Muss man mit einkalkulieren. Mein Verlag verlangte eine bestimmte Art, wie der Text gesetzt werden muss. Das wurde erst nach Abschluss bzw. beim Abschluss des Vertrags mit dem Verlag festgelegt. Der Setzvorgang dauert auch. Also auch daran denken ...

Re: Verlängerung Druckfrist

Verfasst: 03.02.2020, 14:14
von Nomen Nescio
basiltom hat geschrieben: 30.01.2020, 22:44 Was kann ich für Gründe angeben, wenn ich um die Verlängerung bitten möchte? Ist die Empfehlung der umfassenden Überarbeitung durch den Doktorbetreuer neben einem Vollzeitjob ausreichend?
Nach meiner Einschätzung zählt "Vollzeitjob" nicht, und "Empfehlung" erst recht nicht. Besonders der 2. Punkt ist definitiv mit Erteilung der Imprimatur abgehakt. Ab dem Zeitpunkt sollte die Uhr ticken. Dabei unterstellen POs meist die übliche Vorgehensweise, dass Imprimatur mit Ende der Disputation vorliegt. Neben all diesen eher negativen Punkten meinerseits, empfehle ich, mit den zuständigen Stellen (PK, Prüfungsamt) zu reden. Fehlende Kommunikation ist der Hauptgrund für Probleme, zumindest hättest du nach einem Gespräch mehr Anhaltspunkte, ob du ein Problem hast. ;)