zunächst einmal gebe ich mich als stiller und dankbarer Leser dieses Forums zu erkennen - mir ist hier so manche schwierige aber auch banale Frage rund um die Dissertation beantwortet worden und ich sah bislang keine Veranlassung, selbst eine Frage zu stellen, da dieses Forum eine Unmenge an Themen abbildet. Dabei wäre es auch beinahe geblieben, ich bin nun allerdings (nach Abschluss des Promotionsverfahrens und in der Abschlusskorrektur der Arbeit für die finale Einreichung bei einem renommierten juristischen Verlag) auf ein Problem gestoßen, für das es mE keine einhellig bekannte Lösung in der wissenschaftlichen Fachwelt gibt - umso mehr würden mich Eure Einschätzungen zu folgender Problematik interessieren:
In meiner deutschsprachigen Dissertation werden aufgrund des Forschungsgegenstands viele englische Begriffe verwendet - das gleiche Problem betrifft allerdings jede Fremdsprache, streng genommen auch lateinische Ausdrücke. Die Kennzeichnung der fremdsprachigen Begriffe (sofern nicht eingedeutscht) erfolgt dabei durch Kursivsetzung. Im Fall, dass der Begriff durch Termini wir "Begriff", "Grundsatz" eingeleitet wird, müssten mE An- und Abführunsgzeichen gesetzt werden, üblich ist aber wohl, dass diese dann aufgrund der Kursivsetzung entfällt. Anders verhält es sich lediglich, wenn es sich bei dem fremdsprachigen Begriff um ein Zitat handelt - dann gingen mE nach die An- und Abführungszeichen vor. So viel zur selbst gesetzten Regel...
Nun kommt es vor, dass derartige Begriffe auch in den Überschriften auftauchen und damit Eingang finden in das Inhaltsverzeichnis. Die Überschriften und das Inhaltsverzeichnis selbst sind aufgrund von Verlagsvorgaben (die wohl Standard sind) bis auf eine übergeordnete kursiv gesetzte Ebene immer nicht kursiv. Das hat - will man diese Regel nicht durchbrechen - zur Folge, dass Fremdsprache nicht mehr kenntlich ist, wenn sie nach obiger Regel kursiv sein müsste. Bei deutschen Begriffen, die durch "Begriff", "Grundsatz" etc. eingeleitet werden, bleibt die Kennzeichnung durch An- und Abführungszeichen bestehen. Für meinen Geschmack ergibt sich dadurch ein uneinheitliches Bild und ich weiß nicht recht, wie ich es lösen soll:
- Sollte die Kursivsetzung der Fremdsprache in den Überschriften durch An- und Abführungszeichen ersetzt werden, um hinreichend die Fremdsprache hervorzuheben (das erscheint bei Standardphrasen wie de lege lata u.ä. merkwürdig)?
- Sollte man sich über die allgemeine Verlagsvorgabe hinwegsetzen und die Kursivsetzung auch in der Überschrift fortführen (das sieht dann sehr uneinheitlich aus)?
- Oder sollte man die formatierungsbedingte Nichtkenntlichmachung der Fremdsprache in Ãœberschrift und Inhaltsverzeichnis hinnehmen (mit dem Nachteil der fehlenden Kenntlichmachung und dem dann entstehenden Unterschied zu deutschen Begriffen)?
- Oder gibt es noch eine vierte Variante, die alle Nachteile beseitigt?
Mir ist bewusst, dass die wissenschaftliche Akzeptanz der Dissertation darunter nicht leiden wird, ich würde es aber doch im weitesten Sinne "richtig" machen wollen. Daher die Frage, ob Ihr schon vor dem gleichen Problem standet und wie Ihr es gelöst habt bzw. ob ihr evtl. sogar Kenntnis von einer allgemeinen Regel habt?
Ich würde mich sehr über Eure Einschätzungen freuen und hoffe, dass die evtl. etwas umständliche Beschreibung des Problems gleichwohl verdeutlicht, um was es mir geht.
Beste Grüße
irratio irrationalis