Interviews Einverständniserklärung
Verfasst: 13.08.2019, 14:54
Hallo an Alle,
bisher bin ich stille Mitleserin, nun bin ich aber unsicher bei einer wichtigen Sache in meinem Forschungsprojekt und habe niemanden im „real life“ zur Besprechung: Ich promoviere in Soziologie und werde in den nächsten Wochen zahlreiche qualitative Interviews führen. Für diese möchte ich eine Einverständniserklärung erstellen.
Wie erstelle ich die, so dass ich auf der sicheren Seite bin? Ich habe gelesen, dass die neue Datenschutzverordnung einfließen muss und bin da total verunsichert. Natürlich hätte ich gern die Bestätigung, dass ich die Daten dauerhaft (und nicht bis auf Widerruf) verwenden darf. Ich brauche zwei verschieden Einverständniserklärungen:
1. Ein Dokument, das keine volle Anonymität zusichert. Name der Interviewperson wird nicht in der Doktorarbeit genannt, die Institution, die die Person vertritt, aber schon.
2. Ein Dokument, das volle Anonymität zusichert. Nur, darf ich dann überhaupt eine Einverständniserklärung mit Echtnamen aufbewahren? Oder ist in diesem Fall die Erklärung obsolet?
Ich freue mich über Anregungen und Tipps von euch, vielen Dank schon einmal!
bisher bin ich stille Mitleserin, nun bin ich aber unsicher bei einer wichtigen Sache in meinem Forschungsprojekt und habe niemanden im „real life“ zur Besprechung: Ich promoviere in Soziologie und werde in den nächsten Wochen zahlreiche qualitative Interviews führen. Für diese möchte ich eine Einverständniserklärung erstellen.
Wie erstelle ich die, so dass ich auf der sicheren Seite bin? Ich habe gelesen, dass die neue Datenschutzverordnung einfließen muss und bin da total verunsichert. Natürlich hätte ich gern die Bestätigung, dass ich die Daten dauerhaft (und nicht bis auf Widerruf) verwenden darf. Ich brauche zwei verschieden Einverständniserklärungen:
1. Ein Dokument, das keine volle Anonymität zusichert. Name der Interviewperson wird nicht in der Doktorarbeit genannt, die Institution, die die Person vertritt, aber schon.
2. Ein Dokument, das volle Anonymität zusichert. Nur, darf ich dann überhaupt eine Einverständniserklärung mit Echtnamen aufbewahren? Oder ist in diesem Fall die Erklärung obsolet?
Ich freue mich über Anregungen und Tipps von euch, vielen Dank schon einmal!