FH-Professur: Nachweis der ausgeübten Tätigkeiten in Bewerbung
Verfasst: 06.06.2019, 22:50
Hallo zusammen,
ich bin dabei meine Bewerbungsunterlagen für eine FH-Professur zusammenzustellen, die inhaltlich sehr gut zu meinem Profi passt. Auf die formalen Anforderungen erfülle ich - aber der Nachweis ist schwierig.... In der Ausschreibung der der "Nachweis der ausgeübten Tätigkeiten" gefordert. Verlangt werden die üblichen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 außerhalb der Hochschule. Naheliegend wäre natürlich diese durch Arbeitszeugnisse nachzuweisen.
Ich habe 6 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni gearbeitet. Hierüber liegt mir ein sehr gutes Arbeitszeugnis und die Promotionsurkunde vor. Anschließend bin ich in die Industrie gewechselt und arbeite seit 5 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Ein Nachweis dieser Tätigkeit wäre also für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen erforderlich. Da es mein aktueller Arbeitgeber ist, habe ich natürlich kein Arbeitszeugnis. Mein Arbeitgeber stellt Zwischenzeugnisse nur bei Vorgesetzenwechseln aus. Den hatte ich auch nicht... Entsprechend habe ich kein Zeugnis. Vermutlich ist dieser Fall gar nicht so ungewöhnlich oder? Wie seid ihr damit umgegangen?
Wird man mir die Tätigkeit einfach glauben, wenn ich sie im Anschreiben und Lebenslauf darstelle oder ist ein formaller Nachweis nötig?
Ich überlege den Arbeitsvertrag mitzuschicken. Allerdings enthält der Arbeitsvertrag eine KLausel, dass über den Inhalt Stillschweigen zu wahren ist. Man findet im Netz unterschiedliche Auffassungen, ob so eine Klausel überhaupt so grundsätzlich zulässig ist. Selbst wenn sie rechtlich nicht wirksam ist, kommt es vielleicht nicht gut beim Empfänger an, wenn man als vertraulich vereinbarte Unterlagen weiterreicht. Eine andere Alternative wären Gehaltsabrechnungen. Allerdings sagen die ja letztlich nichts über dne Inhalt der Tätigkeit aus. Ich möchte die Bewerbungsunterlagen natürlich nicht mit irrelevanten Dokumenten unnötig verlängern, andererseits möchte ich nicht riskieren bei einer Vorsortierung durch eine SAchbearbeiter wegen fehlender Nachweise aussortiert zu werden.
Besonders über Antworten von Leuten die diesen Punkt erfolgreich in eignene Bewerbungen gelöst haben oder den Umgang damit als Mitglied von Berufungskommisionen kennen, würde ich mcih freuen.
ich bin dabei meine Bewerbungsunterlagen für eine FH-Professur zusammenzustellen, die inhaltlich sehr gut zu meinem Profi passt. Auf die formalen Anforderungen erfülle ich - aber der Nachweis ist schwierig.... In der Ausschreibung der der "Nachweis der ausgeübten Tätigkeiten" gefordert. Verlangt werden die üblichen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 außerhalb der Hochschule. Naheliegend wäre natürlich diese durch Arbeitszeugnisse nachzuweisen.
Ich habe 6 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni gearbeitet. Hierüber liegt mir ein sehr gutes Arbeitszeugnis und die Promotionsurkunde vor. Anschließend bin ich in die Industrie gewechselt und arbeite seit 5 Jahren beim gleichen Arbeitgeber. Ein Nachweis dieser Tätigkeit wäre also für die Erfüllung der formalen Voraussetzungen erforderlich. Da es mein aktueller Arbeitgeber ist, habe ich natürlich kein Arbeitszeugnis. Mein Arbeitgeber stellt Zwischenzeugnisse nur bei Vorgesetzenwechseln aus. Den hatte ich auch nicht... Entsprechend habe ich kein Zeugnis. Vermutlich ist dieser Fall gar nicht so ungewöhnlich oder? Wie seid ihr damit umgegangen?
Wird man mir die Tätigkeit einfach glauben, wenn ich sie im Anschreiben und Lebenslauf darstelle oder ist ein formaller Nachweis nötig?
Ich überlege den Arbeitsvertrag mitzuschicken. Allerdings enthält der Arbeitsvertrag eine KLausel, dass über den Inhalt Stillschweigen zu wahren ist. Man findet im Netz unterschiedliche Auffassungen, ob so eine Klausel überhaupt so grundsätzlich zulässig ist. Selbst wenn sie rechtlich nicht wirksam ist, kommt es vielleicht nicht gut beim Empfänger an, wenn man als vertraulich vereinbarte Unterlagen weiterreicht. Eine andere Alternative wären Gehaltsabrechnungen. Allerdings sagen die ja letztlich nichts über dne Inhalt der Tätigkeit aus. Ich möchte die Bewerbungsunterlagen natürlich nicht mit irrelevanten Dokumenten unnötig verlängern, andererseits möchte ich nicht riskieren bei einer Vorsortierung durch eine SAchbearbeiter wegen fehlender Nachweise aussortiert zu werden.
Besonders über Antworten von Leuten die diesen Punkt erfolgreich in eignene Bewerbungen gelöst haben oder den Umgang damit als Mitglied von Berufungskommisionen kennen, würde ich mcih freuen.