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Referendariat und Stipendium

Verfasst: 12.05.2019, 22:04
von Heyjo
Hey Leute,

Ich fange bald mit dem Referendariat an und war dach schon dabei meine Diss anzumelden. Soweit ich weiß ist es erstmal kein Problem die Diss anzumelden und anzufangen. Meine Sorge ist diese:
Finanziell gesehen habe ich während des Refs wenig zur Verfügung und würde gerne ein Stipendium bekommen.
Nun muss man Nebentätigkeiten während des Refs vorher anmelden und genehmigen lassen.
Frage 1- Gilt dieses als Nebentätigkeit?
Frage2- Darf ich während des Referendariats eine Stipendiatsförderung haben?
Frage 3- Wäre dies erlaubt? Wenn nicht, würde das Ref dann in Schwierigkeiten kommen??

Danke im voraus

Re: Referendariat und Stipendium

Verfasst: 12.05.2019, 23:07
von flip
Ehm, du willst dein Referendariat über ein Stipendium quer-finanzieren und damit Geld "zweckentfremden"?
Da wird der Stipendiengeber aber eher was gegen haben als dein Dienstherr. Denn der will in der Regel, dass du dich Vollzeit deiner Diss widmest.

Der öffentliche Dienst ist also nicht dein Problem, sondern die Statuten der Stiftung.

Re: Referendariat und Stipendium

Verfasst: 12.05.2019, 23:33
von Nomen Nescio
Diese Richtung stellt sicherlich ein Problem dar, aber auch in Gegenrichtung wird ein Schuh daraus. Auch der Dienstherr kann -und wird- sich aufs Arbeitsrecht berufen, das nichttriviale Nebentätigkeiten einschränkt oder untersagt. Selbst diese sind möglicherweise im ÖD nicht nur anmelde- sondern auch genehmigungspflichtig, und der Bereich der Nichttrivialität sollte bei einer (nichtmedizinischen^^) Diss verlassen worden sein.

Re: Referendariat und Stipendium

Verfasst: 13.05.2019, 13:48
von flip
Nunja, die Frage ist, ob das Stipendium für den Dienstherren überhaupt als "Nebentätigkeit" gewertet wird. Denn das würde eine Sozialversicherungspflicht bedeuten. Was sonst bei Stipendien der Knackpunkt ist, spielt in diesem Fall eine untergeordnete Rolle, da es ja einen Hauptberuf (also eine Anstellung) gibt. Man würde also dem Dienstherrn mitteilen, dass man nicht mehr als X Stunden pro Woche mit der "Nebentätigkeit" verbringt und verstößt damit automatisch gegen die Statuten der Stiftung.

Re: Referendariat und Stipendium

Verfasst: 13.05.2019, 14:38
von Nomen Nescio
AFAIK ist "Nebentätigkeit" nicht an Sozialversicherungspflicht gekoppelt, es geht in der Def. um Arbeitszeit/-kraft und Geld. Sozialabgaben für NT brauchen den AG nicht zu kümmern. (?) Ich glaube, egal von welcher Seite man das Problem angeht, auf der jeweils anderen Seite scheitert das Konstrukt. Z.B. erlaubt das Arbeitszeitgesetz max 48h/Woche, aber auch im Durchschnitt nicht mehr als 8h/Tag. Ich bin mir sicher, (auch) an der Ecke verletzt "Diss nebenbei" die "berechtigten Interessen" des AG. (Wie man sich auch dreht und windet, der A**** bleibt immer hinten.)