FH-Berufungsverfahren abbrechen - wie lange möglich?
Verfasst: 16.04.2019, 10:32
Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich eine PVL an einer FH, auf die ich unmittelbar sehr gutes Feedback / hohes Interesse von der BK erhalten habe. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier mind. ein Listenplatz herausspringt. Problem ist allerdings, dass im anschließenden Gespräch auch gleich viel Druck aufgebaut wurde nach allen Seiten bzgl. Punkten, die bei mir teils die Schmerzgrenze überschreiten und die ich anderweitig so nicht erfahren hatte - gerade was die Zeitschiene, Kündigung, Umzug, etc. angeht. (Gut, man muss einräumen, dass ich an anderen Hochschulen eben bisher auch noch nicht so positiv aufgenommen wurde, aber die schienen i.A. immer alle Zeit der Welt zu haben...)
Ich glaube, hier versucht eine kleinere FH, die schon allerlei Absagen erfahren hat, den einen Kandidaten, der nun in Frage kommt, sofort dingfest zu machen.
Meine konkrete Frage(n) zu diesem Szenario: wie spät im Berufungsverfahren kann man noch "abspringen", ohne zu viel Porzellan zerschlagen zu haben? Wenn ich mit diesem Gedanken spiele, sollte ich vor Erstellung der Liste abspringen, oder kann man warten, bis die Liste erstellt ist? Aus dem universitären Umfeld hört man ja, dass man eine Erstberufung auf keinen Fall absagen darf. Mir ist nicht klar, in wie weit bzw. wie diese Regel im FH-Umfeld Anwendung findet.
Oder kann man diese Schmerzpunkte ggf. in den Verhandlungen, wenn es denn soweit kommt, nochmals ansprechen und erst bei Nichtklärung absagen? Bzw. ist dies dann eigtl. schon der "Point of no return"?
Für Eure Erfahrungen und Einsichten diesbezüglich, wäre ich überaus dankbar!
ich hatte kürzlich eine PVL an einer FH, auf die ich unmittelbar sehr gutes Feedback / hohes Interesse von der BK erhalten habe. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier mind. ein Listenplatz herausspringt. Problem ist allerdings, dass im anschließenden Gespräch auch gleich viel Druck aufgebaut wurde nach allen Seiten bzgl. Punkten, die bei mir teils die Schmerzgrenze überschreiten und die ich anderweitig so nicht erfahren hatte - gerade was die Zeitschiene, Kündigung, Umzug, etc. angeht. (Gut, man muss einräumen, dass ich an anderen Hochschulen eben bisher auch noch nicht so positiv aufgenommen wurde, aber die schienen i.A. immer alle Zeit der Welt zu haben...)
Ich glaube, hier versucht eine kleinere FH, die schon allerlei Absagen erfahren hat, den einen Kandidaten, der nun in Frage kommt, sofort dingfest zu machen.
Meine konkrete Frage(n) zu diesem Szenario: wie spät im Berufungsverfahren kann man noch "abspringen", ohne zu viel Porzellan zerschlagen zu haben? Wenn ich mit diesem Gedanken spiele, sollte ich vor Erstellung der Liste abspringen, oder kann man warten, bis die Liste erstellt ist? Aus dem universitären Umfeld hört man ja, dass man eine Erstberufung auf keinen Fall absagen darf. Mir ist nicht klar, in wie weit bzw. wie diese Regel im FH-Umfeld Anwendung findet.
Oder kann man diese Schmerzpunkte ggf. in den Verhandlungen, wenn es denn soweit kommt, nochmals ansprechen und erst bei Nichtklärung absagen? Bzw. ist dies dann eigtl. schon der "Point of no return"?
Für Eure Erfahrungen und Einsichten diesbezüglich, wäre ich überaus dankbar!