Zuständigkeit Personalrat bei Drittmittelangestellten
Verfasst: 15.02.2019, 11:26
Hallo liebes Forum,
Ich muss mich leider mit einer "Rechtsfrage" an das Forum wenden und hoffe hier jemanden zu finden der helfen kann.
Die Situation ist folgenden: Der Professor hat einer Kollegin, auf einer Drittmittelstelle, die Kündigung mündlich ausgesprochen. Hilfe haben wir bis jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Personalrat gesucht. Beide konnten leider kaum weiterhelfen. Eine Kündigung sollte nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ohne personen- oder verhaltensbezogenen Grund nicht möglich sein (Der genannte Grund ist "unsere Methodik scheint nicht dein Ding zu sein", der Subtext ist eher "Ich hab keinen Bock dich zu betreuen").
Größtes Problem ist das der Personalrat nach eigenen Angaben nicht für Angestellte auf Drittmittelprojekten zuständig ist.
Meine Frage ist nun, wer übernimmt die Arbeitnehmervertretung für Drittmittelangestellte. Die DFG/BMBF selbst? Das Land? Niemand?
Viele Grüße,
der p.Pdoc.
Ich muss mich leider mit einer "Rechtsfrage" an das Forum wenden und hoffe hier jemanden zu finden der helfen kann.
Die Situation ist folgenden: Der Professor hat einer Kollegin, auf einer Drittmittelstelle, die Kündigung mündlich ausgesprochen. Hilfe haben wir bis jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit und dem Personalrat gesucht. Beide konnten leider kaum weiterhelfen. Eine Kündigung sollte nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ohne personen- oder verhaltensbezogenen Grund nicht möglich sein (Der genannte Grund ist "unsere Methodik scheint nicht dein Ding zu sein", der Subtext ist eher "Ich hab keinen Bock dich zu betreuen").
Größtes Problem ist das der Personalrat nach eigenen Angaben nicht für Angestellte auf Drittmittelprojekten zuständig ist.
Meine Frage ist nun, wer übernimmt die Arbeitnehmervertretung für Drittmittelangestellte. Die DFG/BMBF selbst? Das Land? Niemand?
Viele Grüße,
der p.Pdoc.