Vertragsregelung bei berufsbegleitender Promotion - ohne Arbeitgeber
Verfasst: 11.01.2019, 22:16
Abend,
ich steh vor dem Abschluss mit einem neuen Arbeitgeber, der mir ermöglicht, meine Diss berufsbegleitend zu schreiben. Das Thema wird sich stellenweise mit den Berufstätigkeiten überschneiden und ergänzen. Hauptsächlich greife ich aber Fragestellungen, Ideen und Konzepte auf, die ich bereits aus vergangenen Tätigkeiten erarbeitet habe und aufarbeiten möchte.
D.h., ich habe einen reinen 32-Stunden-Arbeitsvertrag mit Montag bis Donnerstag. Freitags kann ich machen was ich will und werde an meiner Diss als "Privatvergnügen" schreiben. Im Vertrag finde ich neben dem Verweis auf das Arbeitnehmererfindergesetz, dass ich alle Rechte an von mir geschaffenen Werke an den Arbeitgeber abtrete.
Das ist m.E. nicht fair und richtig verteilt, da die Diss kein Arbeitsgegenstand ist.
Ich meine, es sollte bei den rechten unterschieden werde, was habe ich durch die Tätigkeit beim Arbeitgeber erlangt und was nicht. Das wird sicher sehr schwer werden. Aber dass die gesamte Arbeit rechtemäßig an meinen Arbeitsgeber gehen soll ....
Hat hier Jemand einen ähnlichen Fall bei sich und kann mir vielleicht seine Vertragsklauseln als Beispiel nennen?
Der Chef ist schon der Meinung, dass die Arbeit Arbeit ist und die Diss mein Privatvergnügen. Da kommt mir aber im Vertrag nicht heraus.
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Stefan
ich steh vor dem Abschluss mit einem neuen Arbeitgeber, der mir ermöglicht, meine Diss berufsbegleitend zu schreiben. Das Thema wird sich stellenweise mit den Berufstätigkeiten überschneiden und ergänzen. Hauptsächlich greife ich aber Fragestellungen, Ideen und Konzepte auf, die ich bereits aus vergangenen Tätigkeiten erarbeitet habe und aufarbeiten möchte.
D.h., ich habe einen reinen 32-Stunden-Arbeitsvertrag mit Montag bis Donnerstag. Freitags kann ich machen was ich will und werde an meiner Diss als "Privatvergnügen" schreiben. Im Vertrag finde ich neben dem Verweis auf das Arbeitnehmererfindergesetz, dass ich alle Rechte an von mir geschaffenen Werke an den Arbeitgeber abtrete.
Das ist m.E. nicht fair und richtig verteilt, da die Diss kein Arbeitsgegenstand ist.
Ich meine, es sollte bei den rechten unterschieden werde, was habe ich durch die Tätigkeit beim Arbeitgeber erlangt und was nicht. Das wird sicher sehr schwer werden. Aber dass die gesamte Arbeit rechtemäßig an meinen Arbeitsgeber gehen soll ....
Hat hier Jemand einen ähnlichen Fall bei sich und kann mir vielleicht seine Vertragsklauseln als Beispiel nennen?
Der Chef ist schon der Meinung, dass die Arbeit Arbeit ist und die Diss mein Privatvergnügen. Da kommt mir aber im Vertrag nicht heraus.
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Stefan