Re: Anspruchfeststellung ALG I vs. 1-jähriges Stipendium
Verfasst: 30.12.2018, 17:07
@ Grounded:
" es hört sich eher so an, dass du jemanden suchst, der dein Wunschdenken bestätigt."
Korrekt, vorzugsweise mit Rechtstexten/ Paragraphen aus dem SGB Ich wäre aber auch mit Wiederlegen meiner Traumwelt d'accord, wenn es denn für mich Nachvollziehbar anhand der Rechtslage (Rechtstexten/ Paragraphen) ist.
"Was konkret spiegelt sich wider?"
Zwei unterschiedliche Ansichten zu einem Sachverhalt/einer Frage, der/die im Rahmen der deutschen Rechtslage im besten Fall nur eine eindeutige Antwort hat. Was sich in Zukunft in meinem Fall ergibt und welche Ansicht sich am Ende im Gespräch mit der AfA durchsetzt, berichte ich dann gern.
Wie im Originalpost beschrieben, würde ich gern ALG I erhalten, sehe aber ggf. Probleme, von denen ich nicht weiß, in wie fern ich sie mir einbilde oder sie tatsächlich relevant sind. Bevor ich zur AfA gehe, mich wie ein "Frischling" einfangen lasse und nicht zu meinem Recht komme, habe ich es für sinnvoll gehalten, mich zu informieren und unter anderem hier Nachzufragen, was eure Erfahrungen und Meinungen dazu sind. Daher bin ich euch allen für euren kritischen Input und diverse Querverweise sehr dankbar
Wie in dem Antwortpost auf Sebastians und Nomen Nescios Posts schon geschrieben, scheint die Rechtslage und die AfA mir ja doch entgegenzukommen. Momentan erscheint es mir, als ob die Arbeitslosmeldung am 01.04. dann nämlich tatsächlich noch mit einem ALG I Anspruch verbunden ist, was dann all meine Sorgen/Probleme löst. Der 01.04. war auch der Termin, den mir die AfA in einem Telefonat als möglichen "ersten Arbeitslos" Tag in Aussicht gestellt hat mit der verbalen Bestätigung, dass ich dann noch ALG I Anspruch habe.
LG Susi
" es hört sich eher so an, dass du jemanden suchst, der dein Wunschdenken bestätigt."
Korrekt, vorzugsweise mit Rechtstexten/ Paragraphen aus dem SGB Ich wäre aber auch mit Wiederlegen meiner Traumwelt d'accord, wenn es denn für mich Nachvollziehbar anhand der Rechtslage (Rechtstexten/ Paragraphen) ist.
"Was konkret spiegelt sich wider?"
Zwei unterschiedliche Ansichten zu einem Sachverhalt/einer Frage, der/die im Rahmen der deutschen Rechtslage im besten Fall nur eine eindeutige Antwort hat. Was sich in Zukunft in meinem Fall ergibt und welche Ansicht sich am Ende im Gespräch mit der AfA durchsetzt, berichte ich dann gern.
Wie im Originalpost beschrieben, würde ich gern ALG I erhalten, sehe aber ggf. Probleme, von denen ich nicht weiß, in wie fern ich sie mir einbilde oder sie tatsächlich relevant sind. Bevor ich zur AfA gehe, mich wie ein "Frischling" einfangen lasse und nicht zu meinem Recht komme, habe ich es für sinnvoll gehalten, mich zu informieren und unter anderem hier Nachzufragen, was eure Erfahrungen und Meinungen dazu sind. Daher bin ich euch allen für euren kritischen Input und diverse Querverweise sehr dankbar
Wie in dem Antwortpost auf Sebastians und Nomen Nescios Posts schon geschrieben, scheint die Rechtslage und die AfA mir ja doch entgegenzukommen. Momentan erscheint es mir, als ob die Arbeitslosmeldung am 01.04. dann nämlich tatsächlich noch mit einem ALG I Anspruch verbunden ist, was dann all meine Sorgen/Probleme löst. Der 01.04. war auch der Termin, den mir die AfA in einem Telefonat als möglichen "ersten Arbeitslos" Tag in Aussicht gestellt hat mit der verbalen Bestätigung, dass ich dann noch ALG I Anspruch habe.
LG Susi