Anspruchfeststellung ALG I vs. 1-jähriges Stipendium
Verfasst: 30.12.2018, 00:12
Hallo zusammen,
ich zerbreche mir seit Monaten den Kopf, bin dabei auf euer Forum gestoßen und hoffe, dass irgendjemand vielleicht Erfahrungen oder Tipps für meine Situation hat. Diese sieht wie folgt aus:
Ich schreibe an meiner Doktorarbeit und war dafür 3 Jahre an der Uni angestellt. Nach Ablauf der 3 Jahre war -wie bei fast allen meinen Kollegen- noch viel zu tun, aber im Gegensatz zu meinen Kollegen hab ich nicht 1 Jahr lang ALG I bezogen und während dessen fertig geschrieben, sondern mich frühzeitig um ein Abschlussstipendium (1200 Euro, Krankenkassenbeiträge selber zu zahlen) beworben, und dieses auch erhalten. Arbeitssuchend habe ich mich aber trotzdem gemeldet und bin es auch immer noch - ich wusste 3 Monate vor Ende des Vertrags ja noch nicht, ob ich das Stipendium kriege. Mit besten (Un-)wissen hab ich das Anfangsdatum des Stipendiums so gewählt, dass ich eine lückenfreie Finanzierung hatte. Soll heißen, am 31. März endete mein Vertrag an der Uni, und am Folgetag, dem 01. April, begann das 1-jährige Stipendium. So weit so gut.
Nun nähert sich das Stipendiumsjahr dem Ende zu, aber ich werde in dieser Zeit nicht mit der Doktorarbeit fertig. Ich schätze, es wird ca. 2 Monate länger dauern. In dieser Zeit würde ich gern ALG I beziehen (Hartz 4 klappt nicht, da ich in einer "BG" lebe). Jetzt kommen wir zu dem problematischen Teil: Nach Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss ich mich binnen einen Jahres arbeitslos melden, um meinen Anspruch auf ALG I feststellen zu lassen. Danach verfällt mein Anspruch/meine Möglichkeit, meinen Anspruch geltend zu machen. Habe ich ihn aber feststellen lassen, habe ich 4 Jahre lang Anspruch darauf.
Mein Traum wäre es also, im Anschluss an mein ein jähriges Stipendium problemlos ins ALG I zu kommen. Leider läge der "erste" Tag meines ALG I dann aber 1 Jahr und 1 Tag nach Ende meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, und mein Anspruch wäre verfallen. Ich habe diesbezüglich schon einige Male mit dem Amt/der Leistungsabteilung telefoniert und versucht, mit Ihnen zu diskutieren. Man hat mir verschiedene, sich wiedersprechende Auskünfte gegeben - am Besten war die Info, dass ich bis zum 06. April den Antrag auf ALG I stellen könnte - was dann aber später von einem anderen Mitarbeiter verneint wurde. Der letztere meinte, ich könnte mich aufgrund des Stipendiums erst ab dem 01. April arbeitslos melden. Was ich ehrlich gesagt nicht verstehe. Das Stipendium ist kein Beschäftigungsverhältnis und ich kann mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, das Stipendium erlaubt mir einen Nebenerwerb. Diesen muss ich zwar angeben und er würde dann verrechnet, aber es ist mir nicht verboten.
Die Frage ist also, wie kriege ich es hin, meinen Anspruch auf ALG I für die Monate nach dem Stipendium nicht zu verlieren, bzw. erst mal zu erhalten?
Hier eine kurze Übersicht über Ideen, die ich bisher hatte:
1) Ich melde mich einfach am letzten Werktag des Stipendiums arbeitslos und gebe an, dass ich die Auszahlung erst ab dem 01. April möchte. Damit bin ich noch im Zeitraum fürs ALG I. Problematisch würd es, wenn ich an diesem Tag (offensichtlich) krank bin und demnach erkenntlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Zudem beunruhigt mich immer noch, dass das Amt behauptet, dass es angeblich nicht möglich ist, sich arbeitslos zu melden, wenn ich das Stipendium beziehe. Gibt es da tatsächlich einen rechtlichen Sachverhalt, der mir nicht unter gekommen ist? Mit meiner Recherche kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe (check), ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle (check) und man sich bemüht, die Arbeitslosigkeit zu beenden (check), siehe http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/138.html .
2) Ich versuche irgendwie, vorher aus dem Stipendium heraus zu kommen. Ich weiß nicht ob das klappt, würde diesbzgl auch erst Anfang Januar erst wieder mit der entsprechenden Verwaltung telefonieren können.
3) Das hier ist mein Hauptgedanken, den ich hier gern mit Eurem Wissen/Verständnis überprüfen würde: Ich habe auf einer anderen Seite im Internet gefunden, dass theoretisch das Geld des Stipendiums dann einfach auf das ALG I angerechnet wird. Was spricht dagegen, mich einfach für die letzte Märzwoche arbeitslos zu melden? Müsste dann nicht festgestellt werden, dass ich rein theoretisch einen Anspruch von 12 Monaten à xxx Euro aufgrund meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung habe, aber für diese eine letzte Märzwoche mir das Stipendium gegengerechnet wird? Soll heißen, für die letzte Märzwoche kein Geld aber Feststellung, dass es einen Anspruch gibt, und ab 1. April, wo dann kein Stipendiumsgeld mehr kommt bleiben dann noch 11 Monate und 3 Wochen ALG I? Diese letzte Möglichkeit macht in meinem Kopf Sinn, ist mir aber in den Telefonaten nie vorgeschlagen worden. Was entweder daran liegt, dass das Amt nicht möchte, dass ich Sozialleistungen beziehe, oder dass ich einen Denkfehler habe
Entschuldigt diesen langen Post, ich bin euch für Ratschläge jeder Art sehr dankbar!
LG Susi
ich zerbreche mir seit Monaten den Kopf, bin dabei auf euer Forum gestoßen und hoffe, dass irgendjemand vielleicht Erfahrungen oder Tipps für meine Situation hat. Diese sieht wie folgt aus:
Ich schreibe an meiner Doktorarbeit und war dafür 3 Jahre an der Uni angestellt. Nach Ablauf der 3 Jahre war -wie bei fast allen meinen Kollegen- noch viel zu tun, aber im Gegensatz zu meinen Kollegen hab ich nicht 1 Jahr lang ALG I bezogen und während dessen fertig geschrieben, sondern mich frühzeitig um ein Abschlussstipendium (1200 Euro, Krankenkassenbeiträge selber zu zahlen) beworben, und dieses auch erhalten. Arbeitssuchend habe ich mich aber trotzdem gemeldet und bin es auch immer noch - ich wusste 3 Monate vor Ende des Vertrags ja noch nicht, ob ich das Stipendium kriege. Mit besten (Un-)wissen hab ich das Anfangsdatum des Stipendiums so gewählt, dass ich eine lückenfreie Finanzierung hatte. Soll heißen, am 31. März endete mein Vertrag an der Uni, und am Folgetag, dem 01. April, begann das 1-jährige Stipendium. So weit so gut.
Nun nähert sich das Stipendiumsjahr dem Ende zu, aber ich werde in dieser Zeit nicht mit der Doktorarbeit fertig. Ich schätze, es wird ca. 2 Monate länger dauern. In dieser Zeit würde ich gern ALG I beziehen (Hartz 4 klappt nicht, da ich in einer "BG" lebe). Jetzt kommen wir zu dem problematischen Teil: Nach Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss ich mich binnen einen Jahres arbeitslos melden, um meinen Anspruch auf ALG I feststellen zu lassen. Danach verfällt mein Anspruch/meine Möglichkeit, meinen Anspruch geltend zu machen. Habe ich ihn aber feststellen lassen, habe ich 4 Jahre lang Anspruch darauf.
Mein Traum wäre es also, im Anschluss an mein ein jähriges Stipendium problemlos ins ALG I zu kommen. Leider läge der "erste" Tag meines ALG I dann aber 1 Jahr und 1 Tag nach Ende meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, und mein Anspruch wäre verfallen. Ich habe diesbezüglich schon einige Male mit dem Amt/der Leistungsabteilung telefoniert und versucht, mit Ihnen zu diskutieren. Man hat mir verschiedene, sich wiedersprechende Auskünfte gegeben - am Besten war die Info, dass ich bis zum 06. April den Antrag auf ALG I stellen könnte - was dann aber später von einem anderen Mitarbeiter verneint wurde. Der letztere meinte, ich könnte mich aufgrund des Stipendiums erst ab dem 01. April arbeitslos melden. Was ich ehrlich gesagt nicht verstehe. Das Stipendium ist kein Beschäftigungsverhältnis und ich kann mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, das Stipendium erlaubt mir einen Nebenerwerb. Diesen muss ich zwar angeben und er würde dann verrechnet, aber es ist mir nicht verboten.
Die Frage ist also, wie kriege ich es hin, meinen Anspruch auf ALG I für die Monate nach dem Stipendium nicht zu verlieren, bzw. erst mal zu erhalten?
Hier eine kurze Übersicht über Ideen, die ich bisher hatte:
1) Ich melde mich einfach am letzten Werktag des Stipendiums arbeitslos und gebe an, dass ich die Auszahlung erst ab dem 01. April möchte. Damit bin ich noch im Zeitraum fürs ALG I. Problematisch würd es, wenn ich an diesem Tag (offensichtlich) krank bin und demnach erkenntlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Zudem beunruhigt mich immer noch, dass das Amt behauptet, dass es angeblich nicht möglich ist, sich arbeitslos zu melden, wenn ich das Stipendium beziehe. Gibt es da tatsächlich einen rechtlichen Sachverhalt, der mir nicht unter gekommen ist? Mit meiner Recherche kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe (check), ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle (check) und man sich bemüht, die Arbeitslosigkeit zu beenden (check), siehe http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/138.html .
2) Ich versuche irgendwie, vorher aus dem Stipendium heraus zu kommen. Ich weiß nicht ob das klappt, würde diesbzgl auch erst Anfang Januar erst wieder mit der entsprechenden Verwaltung telefonieren können.
3) Das hier ist mein Hauptgedanken, den ich hier gern mit Eurem Wissen/Verständnis überprüfen würde: Ich habe auf einer anderen Seite im Internet gefunden, dass theoretisch das Geld des Stipendiums dann einfach auf das ALG I angerechnet wird. Was spricht dagegen, mich einfach für die letzte Märzwoche arbeitslos zu melden? Müsste dann nicht festgestellt werden, dass ich rein theoretisch einen Anspruch von 12 Monaten à xxx Euro aufgrund meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung habe, aber für diese eine letzte Märzwoche mir das Stipendium gegengerechnet wird? Soll heißen, für die letzte Märzwoche kein Geld aber Feststellung, dass es einen Anspruch gibt, und ab 1. April, wo dann kein Stipendiumsgeld mehr kommt bleiben dann noch 11 Monate und 3 Wochen ALG I? Diese letzte Möglichkeit macht in meinem Kopf Sinn, ist mir aber in den Telefonaten nie vorgeschlagen worden. Was entweder daran liegt, dass das Amt nicht möchte, dass ich Sozialleistungen beziehe, oder dass ich einen Denkfehler habe
Entschuldigt diesen langen Post, ich bin euch für Ratschläge jeder Art sehr dankbar!
LG Susi